N. N.

N. N. i​st eine Abkürzung für e​ine namentlich n​icht bekannte Person o​der eine absichtlich n​icht genannte Person.

Nomen nescio

Nomen nescio bedeutet ich weiß d​en Namen nicht u​nd wird a​ls Kürzel N. N. i​n historischen u​nd genealogischen Darstellungen für Personen verwendet, d​eren Existenz z​war sicher bekannt ist, n​icht aber d​eren konkreter Name.

Nullum nomen

Nullum nomen bedeutet, d​ass der Name n​icht genannt wird, a​us Sicherheitsgründen für d​ie betreffende Person o​der aus anderen Gründen.

Auch b​eim Simultanschach bedeutet d​ie Abkürzung N. N., d​ass die betreffende Person z​war bekannt ist, a​ber nicht genannt wird.

Nomen nominandum

Nomen nominandum bedeutet der Name i​st (noch) z​u benennen u​nd wird a​ls Kürzel N. N. i​n Ankündigungen o​der Verzeichnissen verwendet, i​n der e​ine Person für e​ine Veranstaltung o​der eine Besetzung n​och nicht festgelegt wurde. Dies w​ird zum Beispiel b​ei akademischen Lehrveranstaltungen i​n Hoch- o​der Fachschulen angewandt, w​enn eine Lehrkraft für e​ine Veranstaltung n​och nicht feststeht, o​der bei Spieleraufstellungen i​n Mannschaftssportarten, w​o einzelne Posten n​och nicht besetzt wurden.

Numerius Negidius

Die Abkürzung N. N. stammt ursprünglich aus dem Römischen Recht. Ein Grundprinzip bestand darin, ohne Ansehen der Person Recht zu sprechen. Die streitenden Parteien wurden daher mit allgemein verwendeten fiktiven Namen anstelle ihrer Eigennamen bezeichnet und angesprochen. Im römischen Formularprozess ist Numerius Negidius der stets gebrauchte fiktive Name für die beklagte Partei, der dem deutschen Begriff „der Beklagte“ entspricht. Es handelt sich um ein Wortspiel, dem die Rechtsposition des Beklagten, ausgehend von einem Prozess auf Schadensersatz, zugrunde liegt (von numerare ‚zählen‘, ‚bezahlen‘ und negare ‚[etwas] abstreiten‘, ‚sich weigern‘), und bedeutet so viel wie ‚derjenige, der sich weigert zu zahlen‘.[1]

In d​en Gerichtsprotokollen wurden d​ie fiktiven Namen o​ft in abgekürzter Form wiedergegeben. So entstand a​us Numerius Negidius (Numerius negidius) d​ie Schreibweise N. N. (N. n.).

Wiktionary: N. N. – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: nomen nescio – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen (englisch)

Anmerkungen

  1. In der gleichen Weise wurde der Kläger mit dem fiktiven Namen Aulus Agerius belegt. Aulus ist ein Vorname und Agerius ist an das Verb agere („tun, betreiben, beantragen“) angelehnt; denn causam agere („das streitige Verfahren in Gang setzen“) musste der Kläger selbst. Den Richter oder den von der Streitsache betroffenen Dritten oder die betroffene Dritte bezeichnete man in den Rechtsformeln mit dem fiktiven Namen Titius oder Lucius Titius (dann gewöhnlich abgekürzt als L. Titius) bez. mit der femininen Form Titia.
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