Morbiditätsrisiko
In der Epidemiologie bezeichnet das Morbiditätsrisiko die statistische Wahrscheinlichkeit eines Individuums in einer definierten Population, im Lauf seines Lebens an einer bestimmten Krankheit zu erkranken, sofern es ein bestimmtes Alter erreicht.[1] Als theoretisches Maß gibt es darüber Auskunft, welcher Anteil der Bevölkerung bis zu einem bestimmten Alter an einer bestimmten Krankheit erkrankt ist, wenn es nicht zu Todesfällen durch andere Erkrankungen etc. gekommen ist.[2] Morbidität ist ein epidemiologisches Maß, welches die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe angibt.
Im Medizinrecht beschreibt das Morbiditätsrisiko das (unvorteilhafte) Änderungsrisiko der Morbidität, das heißt das Risiko des erhöhten Auftretens von Krankheiten und des damit verbundenen zusätzlichen Behandlungbedarfs und insbesondere sämtlicher innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandelnden Krankheiten unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Versicherten. Sie gilt als wichtiger Veränderungsfaktor für die Menge der vertragsärztlichen Leistungen.[3] Das Morbiditätsrisiko, welches das finanzielle Risiko im Falle gestiegener Krankheitshäufigkeit wie etwa einer Grippeepidemie bezeichnet, ging in Deutschland nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 von den Ärzten auf die Krankenkassen über.[4][5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Rainer Tölle und Klaus Windgassen: Psychiatrie: einschließlich Psychotherapie (Springer-Lehrbuch), Springer, Berlin 2008, S. 28 hier online
- Claus-Werner Wallesch und Hans Förstl: Demenzen, Thieme, Stuttgart 2005, S. 6. hier online
- Bernd Luxenburger und Rudolf Ratzel: Handbuch Medizinrecht, Deutscher Anwaltverlag, 2007, S. 367 hier online
- Gesundheitspolitik: Versorgung und Versorgungsstrukturen, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 21. November 2010
- Gesundheitspolitik: Die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 21. November 2010