Monteurzimmer
Ein Monteurzimmer ist ein Zimmer in einem Privathaus oder in einem gewerblichen Gästehaus, das für längere Zeit (Wochen oder Monate) an einen oder mehrere Mieter vergeben wird. In der Regel sind diese Mieter Mitarbeiter von Unternehmen, die so weit entfernt von ihrem Wohnort arbeiten, dass sie während der Woche und oft auch am Wochenende nicht nach Hause fahren können.
Mit der Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte nutzen viele Bauarbeiter aus osteuropäischen Staaten Monteurzimmer in Deutschland.
Der Name leitet sich von der ursprünglichen hauptsächlichen Nutzung durch Monteure ab. Monteurzimmer existieren u. a. in Arbeiterwohnheimen.
Einrichtung
Monteurzimmer sind in der Regel eher spartanisch eingerichtet. Es existieren keine festgelegten Standards. Die Ausstattung variiert von Anbieter zu Anbieter. Meist ist eine Kochecke samt Kühlschrank im Zimmer eingebaut, auch Fernseher sind meist auf den Zimmern. Je nach Ausstattung gibt es ein Bad für mehrere Zimmer, immer häufiger aber auch Zimmer mit eigenem Bad.
Verwandte Begriffe
Eine eindeutige Abgrenzung des Begriffs zu anderen Übernachtungsmöglichkeiten gestaltet sich als schwierig. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband listet das Monteurzimmer nicht unter den Betriebsarten seiner Mitglieder auf. Gegenüber einer Wohnung in einem Apartment-Hotel oder einem Boardinghouse gilt das Monteurzimmer eher als einfache Variante der Übernachtungsmöglichkeit.
Vermittlung und Vermietung
Viele Unternehmen verlassen sich bei der Suche nach Monteurzimmern für ihre Mitarbeiter auf professionelle Vermittler. Diese bieten den Vorteil, auch Zimmer bei privaten Vermietern zu erfassen. Manche Agenturen organisieren auf Wunsch auch Übersetzer und Fahrdienste.
Rechtlicher Rahmen
Monteurzimmer sind unter Auflagen in normalen Wohnhäusern erlaubt. Eine bundesweit einheitliche Regelung existiert jedoch nicht. Mehrere Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte entschieden, dass folgende Kriterien Voraussetzung für die Anerkennung als normaler Wohnraum sind: Die Vermietung muss mindestens zwei, manchmal drei Monate dauern. Im Haus darf es keinen zusätzlichen Service, wie Mahlzeiten, ständig erreichbare Rezeption oder Reinigung während der Mietzeit geben. Zweit- oder Ferienwohnungen sind eindeutig auch Wohnungen, bedürfen also keiner zusätzlichen baurechtlichen Genehmigung, um sie als Monteurzimmer zu vermieten.
Für Vermieter mit letztjährigen Mieteinnahmen bis zu 22.000 € und die für das aktuelle Jahr nicht mehr als 50.000 € Mieteinnahmen erwarten gilt bei der Vermietung von Monteurzimmern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und somit die Umsatzsteuerbefreiung
Für den Bereich kurzfristige Vermietung, in den auch Monteurzimmer fallen, beträgt die Umsatzsteuer ansonsten 7 %.[1]
Kosten
Verglichen mit Hotels oder Apartment-Hotels ist die Miete eines Monteurzimmers in der Regel deutlich günstiger. Oft werden Monteure oder Bauarbeiter in Mehrbettzimmern untergebracht.
Einzelnachweise
- Welche Steuern muss ich als Vermieter beachten? Abgerufen am 23. Juli 2021 (deutsch).