Moderamen
Das Moderamen ist das gewählte Vorstandskollegium einer Synode innerhalb einer evangelisch-reformierten Kirche oder Kirchengemeinschaft. Es besteht in der Regel aus dem Präses der Synode, seinem Stellvertreter (Assessor) und dem Schriftführer (Scriba). Wer dem Moderamen vorsitzt, kann auch als Moderatorin oder Moderator bezeichnet werden.
Die Einrichtung geht auf die Synode von Emden (1571) zurück, die allerdings den Begriff noch nicht benutzte. Frühe reformierte Kirchenordnungen kennen nur ein Moderamen, das während der Synodaltagung diese leitet. Erst mit der Kirchenordnung der Reformierten Kirche der Herzogtümer Kleve-Jülich-Berg von 1671 wurde erstmals ein „überständiges Moderamen“ eingerichtet, das auch noch weitere Mitglieder hatte, nach bzw. zwischen den Tagungen der Synode im Amt bleibt und Funktionen der Kirchenleitung wahrnimmt.
Literatur
- Thomas Barth: Moderamen/Moderator. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, Tübingen 2002, Sp. 1376.