Militärvikar

Militärvikar (Vicarius Castrensis) war bis 1986 die Bezeichnung des für die Militärseelsorge in einem Staat zuständigen kirchlichen Würdenträgers.

Mit der Apostolischen Konstitution Spirituali militum curae von 1986 wurden vom Papst die vollen bischöflichen Rechte an den Militärordinarius des jeweiligen Staates übertragen.

Österreich

Nach Artikel VIII. § 1. des Konkordats zwischen dem "Heiligen Stuhle und der Republik Österreich" vom 5. Juni 1933 erfolgt die "kirchliche Bestellung des Militärvikars … durch den Heiligen Stuhl, nachdem dieser sich bei der Bundesregierung in vertraulicher Form unterrichtet hat, ob gegen die in Aussicht genommene Persönlichkeit allgemein politische Bedenken vorliegen." Weiters ist in diesem Artikel bestimmt, dass der Militärvikar die bischöfliche Würde bekleide.

Siehe auch

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