Medicinische Policey

Unter dem Stichwort Medicinische Policey (von Polizei im frühneuzeitlichen Sinne von Regelung aller obrigkeitlichen Verhältnisse im Inneren einer öffentlich-rechtlichen Gemeinsschaft)[1] versuchten Landesherren und städtische Obrigkeiten seit dem 17. Jahrhundert für ihre Territorien ein verbessertes Gesundheitswesen einzurichten und durchzusetzen. Den Heilermarkt teilten sich vier Heilergruppen. Man unterschied zwischen akademisch geschulten Ärzten, handwerklich ausgebildeten Wundärzten, Hebammen und Apothekern. Die Medicinischen Policey war bestrebt, die Regeln und Pflichten des Arztes sowie des Kranken durchzusetzen. So sollten Menschen während Epidemien nicht in Kirchen gehen, um sich vor Krankheit zu schützen. Jedoch standen diese Bestrebungen im Gegensatz zu Tradition und Überzeugung. Trotzdem übernahmen viele Menschen die Medizinische Policey in ihr tägliches Verhalten, sodass sich Vertrauen gegenüber den Ärzten bildete und eine gesündere Lebensführung gewährleistet werden konnte.

Siehe auch

Literatur

  • Bettina Wahrig, Werner Sohn (Hrsg.): Zwischen Aufklärung, Policey und Verwaltung. Zur Genese des Medizinalwesens 1750–1850. Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel, Harrassowitz Verlag in Kommission, Wiesbaden 2003
  • Ursula Ferdinand: Medicinische Policey – Anfänge der Sozialmedizin und Demographie in den Staatswissenschaften. In: Rainer Mackensen (Hrsg.): Bevölkerungsforschung und Politik in Deutschland im 20. Jahrhundert. S. 254–258.

Einzelnachweise

  1. Manfred Stürzbecher: Polizey, medicinische. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 1174 f.; hier: S. 1174.
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