Maschenmessgerät
Das Maschenmessgerät ist ein Gerät mit zwei Zungen zum Messen der Maschen eines Fangnetzes in der Fischerei, das auf die Maschen automatisch eine Längsbeanspruchung von 5 bis 180 Newton (N) mit einer Präzision von 1 N ausübt. Es wird bei Fischereiinspektionen von Kontrollbeamten zur Bestimmung der Maschenöffnung und zur Messung der Garnstärke von Fangnetzen benutzt.
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Maschenmessgerät
Das Maschenmessgerät als technische Maßnahme hilft bei der Erhaltung der Fischereiressourcen durch den Schutz von jungen Meerestieren.
Weblinks
- Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von Fangnetzen, abgerufen am 21. September 2010
- Verordnung (EG) Nr. 517/2008 der Kommission vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen
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