Marrakesch-Abkommen
Als Marrakesch-Abkommen wird die Schlussakte zum Abschluss der Uruguay-Runde bezeichnet, welche nach jahrelangen Verhandlungen am 15. April 1994 von 124 Staaten in Marrakesch unterzeichnet wurde.[1] Der Vertrag trat zum 1. Januar 1995 in Kraft. Der offizielle Titel lautet: Marrakesh Agreement establishing the World Trade Organization oder im deutschen Amtsgebrauch Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO).
Damit wurde die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen. Der Vertrag regelt die Einrichtung der Organe der WTO, die Rechtspersönlichkeit (Artikel VIII), die Entscheidungsfindung, sowie den Beitritt zu diesem Vertrag und der WTO (Artikel XII).
Das Abkommen regelte ebenfalls die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und, dass dieses gemeinsam mit dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) Teil des Marrakesch-Abkommen und des Rechtes der WTO werden (Artikel II). Aufgrund dieses Artikels sind alle Mitglieder der WTO automatisch auch Vertragsparteien dieser Verträge.
Die für das Abkommen verbindlichen Sprachen und damit auch die Amtssprachen der WTO sind Englisch, Spanisch und Französisch.