Mahlstatt
Als Mahlstatt oder Malstätte, auch Malberg (althochdeutsch Mâlberg), wurde bei den Germanen, insbesondere den Franken, der Versammlungsort eines Gerichtes auf einem Hügel bezeichnet.
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Spätestens seit dem Jahr 568, in dem König Guntram von Burgund einen Malberg zur Streitschlichtung zwischen seinen Brüdern Chilperich I. von Neustrien und Sigibert I. von Austrasien einberief, fanden solche Gerichtsverhandlungen auch in geschlossenen Räumen statt.[1]
Einzelnachweise
- Augustin Thierry: Könige und Königinnen der Merowinger. Bern - Stuttgart, 1938, S. 38.
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