Luftsicherheitsgebühr

Luftsicherheitsgebühr (auch Flughafensicherheitsgebühr genannt) wird erhoben für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 5 Luftsicherheitsgesetz, LuftSiG). Diese Gebühr wird über die Fluggesellschaften vom Passagier erhoben, in dem der Betrag auf den Flugpreis aufschlagen wird.

Rechtsgrundlage i​st die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) v​om 23. Mai 2007 i​n Verbindung m​it der Anlage z​u § 1 Nummer 2 d​er LuftSiGebV.

Die Gebühr ist unterschiedlich, sie richtet sich nach dem Passagieraufkommen des Flughafens und dem Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder direkt am Flugsteig). Die Höhe variiert von 2,00 EUR bis 10,00 EUR (Nr. 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Finanziert werden durch die Gebühr hauptsächlich Personal, Geräte und Betriebskosten für die Sicherheitskontrolle abreisender Flugpassagiere.

Siehe auch

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