Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Dies i​st eine unvollständige Liste v​on Rechtsformen v​on Unternehmen i​n Deutschland. Kombinierte Rechtsformen w​ie die GmbH & Co. KG s​ind hier n​icht einzeln aufgeführt.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einzelunternehmen u​nd Personengesellschaften

Einzel­unternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB-Gesellschaft)
Gesetzliche Regelung HGB §§ 1–104HGB §§ 230–237HGB §§ 105–160HGB §§ 161–177BGB §§ 705–740
Gründung
Mindestan­zahl der Gründer 12222
Form -nicht vorge­schriebennicht vorge­schrieben (schriftlich üblich)nicht vorge­schrieben (schriftlich üblich) -
Beginn der Gesellschaft sofortsofortsofortsofortsofort
Firma Vor- und Nachname des Inhabers; Sachfirma möglich, wenn Eintragung in das Handelsregisterohne Kennzeichen, da InnengesellschaftVor- und Nachname mindestens eines Gesellschafters oder SachfirmaVor- und Nachname eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters oder SachfirmaKeine Firma möglich, Bezeichnung im Rechtsverkehr mit mindestens einem Vor- und dem Nachnamen von zweien der Gesellschafter
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann)neinja (Handelsregister Abteilung A)ja (Handelsregister Abteilung A)nein
Beteiligung am Kapital allein aus Privatvermögen, Selbst­finanzierung, begrenzte Kreditbasisstiller Gesellschafter mit Kapitaleinlagegesamt­händerisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten, aus Privatvermögen der Gesellschafter, Selbst­finanzierung, breite Kreditbasisgesamt­händerisch; Vollhafter, jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlagegesamt­händerisch; jeweiliger Stand der Anteile
Finanzielle Beteiligung
Gewinn­beteiligung alleingem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: angemessener Anteilgem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfengem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnisgem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfen
Verlust­beteiligung alleingem. Gesellschafts­vertraggem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfengem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: angemessenes Verhältnisgem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfen
Leitung der Unternehmen
Geschäfts­führung alleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsam
Vertretung alleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsam
Überwachen­des Organ -----
Beschließen­des Organ -----
Gesellschafterwechsel und Liquidation
Kündigung eines Gesell­schafters -nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Fristzum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Fristzum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Fristjederzeit (nicht zur „Unzeit“)
Auflösungs­grund Liquidation, Insolvenz, Tod des InhabersKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, LiquidationKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation
Beteiligung am Auflös­ungserlös alleinRückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenz­forderung)nach Geschäfts­anteilennach Geschäfts­anteilennach Anteilen

Kapitalgesellschaften

AG KGaA GmbH / UG (haftungsbeschränkt) eG
Gesetzliche Regelung Aktiengesetz (AktG)AktG §§ 278–290GmbH-GesetzGenossenschafts­gesetz
Gründung
Mindest­anzahl der Gründer 1113
Form gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter VertragAufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer
Beginn der Gesellschaft mit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragung
Firma Sach- oder Personenfirma mit Zusatz AGSach- oder Personenfirma mit Zusatz KGaASach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbHSachfirma mit Zusatz eG
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung B)ja (Handelsregister Abteilung B)ja (Handelsregister Abteilung B)ja (Genossenschafts­register)
Beteiligung am Kapital Aktien, Mindestnennwert pro Aktie oder Stückaktie mit Beteiligung am Grundkapital 1,00 Euro, Mindestkapital (Grundkapital) 50.000 Euro, Eigenfinanzierung über Kapitalmarkt, Kredit­würdigkeit wegen Gläubiger­schutz, Börsen­zulassung möglichVollhafter: gesamt­händerisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: AktienGeschäft­santeil min. 1,- Euro am Stammkapital min. 25.000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner (bei UG: 1,- Euro), Selbst­finanzierung durch Aufnahme weiterer GesellschafterGeschäfts­guthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzierung möglich, wegen Stimmrechts­begrenzung und Mitglieder­wechsel beschränkt
Finanzielle Beteiligung
Gewinn­beteiligung DividendeVollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividendeentsprechend dem Geschäfts­anteilentsprechend dem Geschäfts­guthaben
Verlust­beteiligung keine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, Kapital­herabsetzungVollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenzbeschränkte Haftpflicht mit Geschäfts­anteil; Nachschuss­pflichtAbzug vom Geschäfts­guthaben oder lt. Statut
Leitung der Unternehmen
Geschäfts­führung VorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen)
Vertretung VorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen)
Überwachen­des Organ AufsichtsratAufsichtsratbei mehr als 500 Beschäftigten: AufsichtsratAufsichtsrat
Beschließen­des Organ HauptversammlungHauptversammlungGesellschafter­versammlungGeneral­versammlung
Gesellschafterwechsel und Liquidation
Kündigung eines Gesell­schafters keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien-keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäfts­anteilszum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist
Auflösungs­grund Zeitablauf, Beschluss d. HV, Insolvenzwie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter)Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, InsolvenzZeitablauf, Beschluss der General­versammlung, Insolvenz
Beteiligung am Auflös­ungserlös nach Aktienwie KG u. AGnach Geschäfts­anteilennach Geschäfts­guthaben

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