Liste der Verordnungen des Fürstentums Lüneburg

Diese Liste führt a​lle Verordnungen d​es Fürstentums Lüneburg auf, d​ie bis z​um Ende d​er Eigenständigkeit d​es Fürstentums Lüneburg i​m Jahr 1705 erlassen wurden. Die e​rste schriftliche Verordnung stammt a​us dem Jahr 1510, a​ls Herzog Heinrich d​er Mittlere d​ie Organisation d​er Hofverwaltung i​n einer Hofordnung schriftlich festlegte. Im 16. u​nd 17. Jahrhundert w​urde eine Reihe a​n Verordnungen erlassen, d​ie zumeist programmatischen Charakter hatten. Ursächlich für d​en Erlass w​aren zum Teil d​ie desolate Finanzsituation d​es Fürstentums, Ziel w​ar es i​n diesem Fällen d​ie Ausgaben z​um Beispiel d​er Hofhaltung z​u beschränken. Zum Teil w​aren in d​en Verordnungen a​uch Zugeständnisse a​n die Landschaft fixiert, d​ie dieser g​egen Zusage v​on finanziellen Hilfen a​n die Landesherrschaft zugesichert worden waren.[1]

Karte des Fürstentums Lüneburg von Johannes Mellinger aus dem Jahr 1593

Liste der Verordnungen

Art Jahr Anmerkungen
Hofordnung 1510 Älteste Hofordnung des Fürstentums, in Niederdeutsch verfasst. Sie wurde unter Heinrich dem Mittleren erlassen.[2]
Hofordnung Ebenfalls unter Heinrich dem Mittleren erlassen. Erste Ordnung in Hochdeutsch und wesentlich umfangreicher als die Hofordnung von 1510.[3]
Hofgerichtsordnung 1535 Durch die Ordnung wurde das ständisch besetzte Hofgericht geschaffen, das in Uelzen viermal im Jahr zusammentrat.[4]
Hofordnung Die Hofordnung wurde unter Ernst dem Bekenner erlassen, das genaue Jahr ist unbekannt.[5]
Kanzleiordnung 1562 Die Kanzleiordnung wurde 1562 erlassen.[6]
Hofgerichtsordnung 1564 Die Ordnung beschreibt den Zuständigkeitsbereich und die Verfahrensweisen des Hofgerichtes und gibt einen Überblick über die Zusammensetzung des Gerichtspersonals.[7]
Kirchenordnung 1563 Erste evangelische Kirchenordnung im Fürstentum. Die Ordnung wurde auf einem Landtag am 13. August 1563 von den Ständen genehmigt.[8]
Polizeiordnung 1564 Die Polizeiordnung wurde 1564 erlassen.[9]
Deichordnung 1564 Die erste Deichordnung wurde 1564 erlassen.[10]
Holzordnung 1564 Eine Holzordnung wurde 1564 erlassen.[11]
Hofordnung 1571 Die Hofordnung war unter Wilhelm dem Jüngeren in Kraft. Der Inhalt ist unbekannt, da die einzige Kopie während des Zweiten Weltkrieges zerstört wurde. Ob es sich überhaupt um eine neue Ordnung gehandelt hat oder um die von Ernst dem Bekenner, ist jedoch umstritten.[12]
Kanzleiordnung 1593 In der durch Herzog Ernst nach seinem Regierungsantritt erlassenen Cantzley und Regierungs Ordnung wurde unter anderem der Kammerrat geschaffen. Dieser war für alle das Kammergut betreffenden Sachen zuständig, die damit dem Einfluss der übrigen Kanzleiräte entzogen wurden. Darüber hinaus erhält die Verordnung eine Auflistung aller in der Regierung tätigen Räte und Beamten.[13]
Hofordnung 1612 Die Hofordnung wurde von Ernst II. erlassen und kurz nach dessen Tod veröffentlicht.[14]
Regimentsordnung 1618 Die Regimentsordnung war die Grundlage der Verwaltung des Fürstentums im 17. Jahrhundert.[15]
Polizeiordnung 1618 Die Inhalte wurde gegenüber der Polizeiordnung von 1564 deutlich erweitert. Unter Mitwirkung der Landschaft wurde sie erlassen um die Policey, den wohlgeordneten Zustand des Gemeinwesens, sicherzustellen. Hierzu wurden detaillierte Bestimmungen erlassen, die verschiedenste Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens regelten. Neben privat- und strafrechtlichen Bestimmungen enthielt sie auch zahlreiche Vorschriften zu verwaltungsrechtlichen Fragen. Da durch die Ordnung intermediäre Gewalten, wie z. B. die Holzgerichte oder die städtischen Zünfte zurückgedrängt wurden, trug sie zum Ausbau der Landesherrschaft bei.[16]
Holzordnung 1618 Eine neue Holzordnung wurde 1618 erlassen.[17]
Kirchenordnung 1615 Die Kirchenordnung blieb, 1643 noch einmal überarbeitet, bis zum Ende der Eigenständigkeit des Fürstentums in Kraft.[18]
Holzordnung 1651 Die Holzordnung wurde 1651 erlassen.[19]
Deichordnung 1664 Eine neue Deichordnung wurde am 6. Dezember 1664 als Elbdeichordnung von Herzog Christian Ludwig erlassen.[20]
Holzordnung 1665 1665 wurde eine neue Holzordnung erlassen, die alle bisherigen Regelungen zusammenfasste.[21]
Hofgerichtsordnung 1685 Die cellische Hofgerichtsordnung wurde unter Georg Wilhelm erlassen und entspricht der calenbergischen Hofgerichtsordnung von 1639.[22]

Literatur

  • Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955
  • Günther Franz: Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, Bremen 1955
  • Alexandra Brück: Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618, ISBN 978-3-631-51422-1

Einzelnachweise

  1. Siehe hierzu: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955
  2. Zur Hofordnung von 1510 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955 S. 61
  3. Zur Hofordnung siehe:Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 62
  4. Zur Hofgerichtsordnung von 1535 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 27
  5. Zur Hofordnung von Ernst dem Bekenner siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 62
  6. Zur Kanzleiordnung von 1562 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 26
  7. Zur Hofgerichtsordnung von 1564 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 27
  8. Zur Kirchenordnungsiehe: Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141 – 142 Von der Ohe gibt abweichend das Jahr 1564 für die Kirchenordnung an, siehe hierzu: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 30
  9. Siehe: Alexandra Brück: Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618, ISBN 978-3-631-51422-1
  10. Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141–142
  11. Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141–142
  12. Zur Hofordnung von Wilhelm dem Jüngeren siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 62
  13. Zur Regimentsordnung von 1618 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 43
  14. Zur Hofordnung von Ernst II. siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 62
  15. Zur Regimentsordnung von 1618 siehe: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955, S. 45
  16. Siehe: Alexandra Brück: Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618, ISBN 978-3-631-51422-1, S. 233–241
  17. Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141–142
  18. Zur Kirchenordnung siehe: Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141 – 142 Von der Ohe gibt abweichend das Jahr 1619 an, siehe hierzu: Hans Joachim von der Ohe: Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg und ihre Beamten, 1955
  19. Zur Holzordnung von 1651 siehe: Alexandra Brück: Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618, ISBN 978-3-631-51422-1, S. 261
  20. Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141–142
  21. Zur Holzordnung von 1665 siehe: Schmidt-Salzen: Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band I, S. 141–142
  22. Zur Hofgerichtsordnung von 1685 siehe: Götz Landwehr: Die althannoverschen Landgerichte, Hildesheim 1964, S. 185
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