Leibzoll
Der Leibzoll (auch Leibmaut[1] oder Judengeleit[2]) war eine im alten deutschen Reich erhobene Geleitsabgabe, die reisende Juden beim Überschreiten einer territorialen Zollgrenze für ihren persönlichen Schutz und damit für ihre körperliche Unversehrtheit zu entrichten hatten. Die Abgabe, die begrifflich auch für die Zollpflichtigkeit von Vieh verwendet wurde, und entsprechend häufig als unwürdig empfunden wurde, ist bis 1806/23 erhoben worden. Formal war der Leibzoll auch Ausfluss des Geleitrechts, das als Regal (Judenregal) an die Landesherren übergegangen war. Der Leibzoll zog also eine Gegenleistung, nämlich den Schutz durchreisender bzw. nicht ansässiger Juden nach sich. Er ist in dieser Form vom Juden-Schutzgeld zu unterscheiden, das von ansässigen Juden entrichtet werden musste.
Wolf Breidenbach war ein deutscher Bankier und Hoffaktor und gilt als Urheber der Ablösung des Leibzolles.
Literatur
- Silberstein, Michael: Wolf Breidenbach und die Aufhebung des Leibzolls in Deutschland, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Jg. 5 (1892) Nr. 2, S. 126–145
- Silberstein, Michael: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau : ein Nachtrag Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland (1887) H. 3, S. 335–347
- S. Silberstein: Mecklenburg voran in Abschaffung des Judenleibzolls. — In: Im deutschen Reich, Jg. 24 (1918) Nr. 10, S. 392–396.
Siehe auch
Weblinks
- Karl Heinz Burmeister: Judensteuer. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- (englisch) Artikel in der Jewish Encyclopedia
Einzelnachweise
- Deutsches Rechtswörterbuch Lit. Leibzoll Abgerufen am 6. August 2016
- Richard Gottheil, Gotthard Deutsch, Herman Rosenthal: LEIBZOLL or JUDENGELEIT in der Jewish Encyclopedia. Abgerufen am 7. Dezember 2017.