Lehrabschlussprüfung (Österreich)

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) i​n Österreich s​teht am Schluss e​iner dualen Berufsausbildung Lehre/Berufsschule (auch Berufslehre o​der Lehre genannt). Sie überprüft d​en Wissensstand d​es Auszubildenden bzw. o​b dieser s​ich die für seinen Ausbildungsberuf entsprechenden Fähigkeiten u​nd Kenntnisse angeeignet h​at und d​iese in d​er Praxis einsetzen kann.

In Österreich wird die Lehrabschlussprüfung durch die örtliche Wirtschaftskammer durchgeführt. Nur mehr symbolische Bedeutung hat das Freisprechen mit zünftischem Treuegelöbnis und der Gesellenbrief.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung erfolgt durch den Ausbilder oder den Lehrling und kann frühestens sechs Monate vor Ausbildungszeitende erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsstelle der Wirtschaftskammer. Voraussetzung für eine Anmeldung ist ein bestehendes Ausbildungsverhältnis und ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Eine außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (z. B. im zweiten Bildungsweg oder bei Lehrplatzverlust) ist möglich.

Prüfung

Die Lehrlingsausbildung endet mit Ablauf der Lehrzeit, die meist 3 bis 4 Jahre dauert. Anschließend kann, muss aber nicht, die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Sie kann frühestens 10 Wochen vor dem Lehrzeitende abgelegt werden.

Die Lehrabschlussprüfung besteht a​us einem theoretischen u​nd einem praktischen Teil. Die Prüfung k​ann beliebig o​ft wiederholt werden.

Einzelnachweise

Factsheet Lehrlingsausbildung Deutschland – Österreich, Wirtschaftskammer Österreich, wko.at
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