Lebensmittelunternehmen
Unter den Begriff Lebensmittelunternehmen werden nach europäischem Recht alle Unternehmen gefasst, die „eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“. Ob die Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt, ist dabei unerheblich.[1]
Lebensmittelunternehmen haben die Normen des Lebensmittelrechts zu beachten, namentlich der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelhygiene und sie unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Da auch die Primärproduktion unter das Lebensmittelrecht fällt, sind auch landwirtschaftliche Betriebe Lebensmittelunternehmen.
Einzelnachweise
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Artikel 3 Nr. 2 der Lebensmittelbasisverordnung.
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