Laufzeit (Archivwesen)
Als Laufzeit wird im Archivwesen der Zeitraum zwischen der Entstehung und dem Abschluss einer Archivalieneinheit, einer Verzeichnungseinheit oder eines Bestandes bezeichnet.
Für die Laufzeit wird immer das Jahr, als Zeiteinheit, für den Beginn und das Ende des organischen Zuwachses der Archivalieneinheit zur Datumsangabe verwendet. Ebenso als Suchfunktion zur Auffindung von Archivalien im Archivbestand. Die Ermittlung der Laufzeit von Archivalien bildet einen wichtigen Teil der archivischen Verzeichnungsarbeit und dient in der Benutzung der zeitlichen Eingrenzung von Rechercheergebnissen.[1]
Bei der Titelaufnahme werden Anfangs- und Endjahr mit einem Bindestrich verbunden (....-....) Ein Geschäftsjahr kann mit Schrägstrich bezeichnet werden (..../....). Sollen längere Unterbrechungen der Laufzeit angezeigt werden, sind die Laufzeitangaben durch ein Komma zu trennen (....-...., ....-....). Erschlossene Datierungen werden in eckige Klammern gesetzt ([....-....]). Vor- und Nachakten sowie Daten beigefügter Schriftstücke, die von der Laufzeit der Archivalieneinheit abweichen, werden in runden Klammern vermerkt. Ältere Stücke vor dem Anfangsjahr, jüngere Schriftstücke nach dem Endjahr ((....-....) ....-.... (....-....)).
Weblinks
Einzelnachweise
- Marcel Lepper, Ulrich Raulff (Hrsg.): Handbuch Archiv. 1. Auflage. J. B. Metzler Verlag GmbH, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-476-02099-4, S. 213 (299 S.).