Landschaftsschutzgebiet Talraum des Nierbaches östlich Schederberge
Das Landschaftsschutzgebiet Talraum des Nierbaches östlich Schederberge mit 1,5 ha lag im Stadtgebiet von Meschede und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG war bis 2020 eines von 102 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. In der Stadt gab es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 51 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 50 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C. Das Landschaftsschutzgebiet Talraum des Nierbaches östlich Schederberge wurde als Landschaftsplangebiet vom Typ C, Wiesentäler, ausgewiesen. Das LSG gehörte zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Seit 2020 gehört die LSG-Fläche zum Landschaftsschutzgebiet Nierbachtalsystem.
Beschreibung
Das LSG lag östlich von Schederberge. Das LSG grenzte im Osten an die Stadtgrenze. Im LSG befanden sich der Nierbach mit Grünland in der Flussaue.
Schutzvorschriften
Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Meschede besteht in diesem LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden.
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Ergänzung der Naturschutzgebiets-Ausweisung von Meschede um ein Offenlandbiotop-Verbundsystem zu schaffen, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.
Literatur
- Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede (PDF; 14,7 MB). Meschede 1994, S. 97 ff.