Landschaftsschutzgebiet Röhraue
Das Landschaftsschutzgebiet Röhraue mit 87,1 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Arnsberg. Es wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) Typ C (Wiesentäler) ausgewiesen. Das LSG besteht aus vier Teilflächen und grenzt direkt an den Siedlungsbereich. Es beginnt an der südlichen Stadtgrenze und geht bis kurz vor die Mündung der Röhr in die Ruhr im Naturschutzgebiet Ruhrtal.
Beschreibung
Das LSG umfasst Grünland in der Röhraue. Die Röhr verläuft bis auf einen Bereich im Naturschutzgebiet Röhrtal im LSG.
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Durch die Ausweisung sollen Freiflächen in Ortsrandlage sichern.
Rechtliche Vorschriften
Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ A in Arnsberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Anders als bei den LSGs vom Typ A und B ist es verboten, Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungen umzuwandeln. Es erfolgte eine temporäre Ausweisung auf der Trasse der B 229n.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Meschede 1998, S. 86 ff.