Landschaftsschutzgebiet Offenland um Nehden
Das Landschaftsschutzgebiet Offenland um Nehden mit 215,17 ha Größe liegt um Nehden im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.
Das LSG Offenland um Nehden wurde als LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter ausgewiesen. Es ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Auch Erstaufforstungen, die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen ist verboten.
Beschreibung
Das LSG wird fast ganz landwirtschaftlich genutzt. Dabei überwiegen Ackerflächen als Nutzung.
Der ehemalige Steinbruch Henke, eine Fundstelle von Dinosaurierknochen, gehört zum LSG.
Gebote
Laut Ausweisung sind verschiedene Gebote festgesetzt worden. Das LSG ist durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten. Brachflächen sind abschnittsweise im Turnus von drei Jahren zu mähen um eine Verbuschung zu verhindern. Dabei darf nicht vor dem 1. August gemäht werden um Bruten nicht zu vernichten. Bei der Mahd ist das Mähgut abzutransportieren. Auf Obstweiden sind, falls notwendig, Obstbäume nachzupflanzen. Abgestorbene Obstbäume sind als Habitatbäume zu belassen. Die Hecken sind alle zehn bis 15 Jahre „Auf-den-Stock“ zu setzen, wobei Einzelbäume zu belassen sind. Die Heckenarbeiten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 125 ff.