Landschaftsschutzgebiet Offenland um Esshoff
Das Landschaftsschutzgebiet Offenland um Esshoff mit 17,25 ha Größe liegt um Esshoff im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG geht bis an den Siedlungsraum. Das LSG wird fast ganz landwirtschaftlich genutzt. Dabei überwiegen Grünlandflächen als Nutzung.
Das LSG Offenland um Esshoff wurde als eines von 22 Landschaftsschutzgebieten vom Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter ausgewiesen. Es gibt im Stadtgebiet auch vier Landschaftsschutzgebiete vom Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz) und 53 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C (Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland) mit anderen Auflagen. Das LSG grenzt teilweise direkt an den Siedlungsraum von Brilon.
Es ist im LSG unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Auch Erstaufforstungen, die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen ist verboten.
Gebote
Laut Ausweisung sind verschiedene Gebote festgesetzt worden. Das LSG ist durch landwirtschaftliche Nutzung und Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten. Brachflächen sind abschnittsweise im Turnus von drei Jahren zu mähen um eine Verbuschung zu verhindern. Dabei darf nicht vor dem 1. August gemäht werden um Bruten nicht zu vernichten. Bei der Mahd ist das Mähgut abzutransportieren. Auf Obstweiden sind, falls notwendig, Obstbäume nachzupflanzen. Abgestorbene Obstbäume sind als Habitatbäume zu belassen. Die Hecken sind alle zehn bis 15 Jahre „Auf-den-Stock“ zu setzen, wobei Einzelbäume zu belassen sind. Die Heckenarbeiten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 125 ff.