Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Heimberg
Das Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Heimberg mit 11,38 ha Größe liegt östlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Im Nordosten und im Süden grenzt das Naturschutzgebiet Heimberg an.
Gebietsbeschreibung
Im westlichen Bereich des LSG liegt großflächiges artenreicher, sehr kurzrasiges Magergrünland bzw. Kalkmagerrasen auf einem südwestexponierten, teils sehr steilen Hang. Das Magergrünland geht bis in die Ränder des nördlich angrenzenden, unbefestigten Wirtschaftsweges. Der Grasweg und seine Wegraine sind besonders blütenreich. Das Grünland wird als Weide und Mähweide genutzt. Der Kalkmagerrasen bietet Lebensraum für etliche seltene und gefährdete Pflanzenarten und ist in seiner Ausstattung im Naturraum repräsentativ für intensiv beweidetes, aber ungedüngtes Grünland auf basenreichem Untergrund. Das Grünland wird durch einige Terrassenkanten gegliedert, auf denen vereinzelt und in kleinen Gruppen zumeist Weißdornsträucher stehen. Östlich des angrenzenden Bauernhofes befinden sich zwei kleinflächige und sehr niedrige Felskuppen, die von einem kleinen Buchenwäldchen bestockt sind. Das Wäldchen ist mit in die Beweidung integriert. Daher ist eine typische Felsvegetation ist nicht ausgebildet. Am Südostrand des Gebietes ragt ein weiterer kleiner Felsen aus dem Grünland. Laut Landschaftsplan ist das LSG für die Insekten- und Avifauna von großer Bedeutung.
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems, insbesondere mit den Naturschutzgebiets-Ausweisungen im Grünland. Dadurch sollen Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten. Wie die anderen Landschaftsschutzgebiete vom Typ C dient auch diese Ausweisung als Pufferzone für angrenzende Naturschutzgebiete.
Rechtliche Rahmen
Das Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Heimberg wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 136 ff.