Landgericht Waldmünchen
Das Landgericht Waldmünchen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Waldmünchen im heutigen Landkreis Cham. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Waldmünchen errichtet. Nach Gründung des Königreichs (1806) wurde das Landgericht Waldmünchen 1808 dem Regenkreis zugeteilt, der 1838 in Oberpfalz umbenannt wurde. Das Bezirksamt Waldmünchen folgte im Jahr 1862 dem flächengleichen Landgericht älterer Ordnung Waldmünchen als Verwaltungsbehörde.[1] Das Landgericht Waldmünchen blieb Gerichtsbehörde und wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt.
Gerichtsgebäude
Das Landgericht Waldmünchen war im Schloss untergebracht.
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Weblinks
Einzelnachweise
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 588 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).