Löschzug-Gefahrgut

Ähnlich wie der Gefahrstoffzug ist der Löschzug-Gefahrgut (LZ-G) eine taktische Einheit der Feuerwehr, welche oft aus früheren ABC-Zügen hervorgegangen ist oder als Teil des Katastrophenschutzprogramms eingesetzt wird. Der Löschzug-Gefahrgut ist nicht einheitlich geregelt und unterliegt meist dem Kreis und ggf. dem Bundesland. Verantwortlich für die Koordinierung der Einsatzfahrzeuge sind die Kreisfeuerwehrverbände.

Der LZ-G rückt als Unterstützung für die ortsansässige Feuerwehr aus und übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Einsatzleitung, sie ist lediglich zur Beratung und Unterstützung vor Ort.

Voraussetzung

Um ein Teil des Löschzug-Gefahrgut zu werden, muss man ein aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine gültige G 26.3 bzw. mindestens eine G 26.2 vorweisen und die Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger absolviert haben.[1]

Organisation

Der Vorteil des Löschzug-Gefahrgut ist seine spezielle Verteilung. Es gibt in vielen Kreisen einen Hauptsitz, von dem aus Logistikfahrzeuge und Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) ausrücken. Einige Erkunderfahrzeuge, wie der Reaktorerkundungstruppwagen (ReaErk) oder CBRN Erkunder[2] sind dabei im Kreis verteilt, um kleine oder große Alarmschleifen auslösen zu können.

Fahrzeuge

Die Fahrzeuge variieren stark je nach Einsatzgebiet. Meistens befinden sich aber Mannschaftstransport-, Erkunder- und Logistikfahrzeuge an einem gemeinsamen Standort.

Einzelnachweise

  1. Löschzug Gefahrgut Herzogtum Lauenburg. Abgerufen am 1. Juli 2021.
  2. Fahrzeuge. Abgerufen am 1. Juli 2021 (deutsch).
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