Löschzug-Gefahrgut
Ähnlich wie der Gefahrstoffzug ist der Löschzug-Gefahrgut (LZ-G) eine taktische Einheit der Feuerwehr, welche oft aus früheren ABC-Zügen hervorgegangen ist oder als Teil des Katastrophenschutzprogramms eingesetzt wird. Der Löschzug-Gefahrgut ist nicht einheitlich geregelt und unterliegt meist dem Kreis und ggf. dem Bundesland. Verantwortlich für die Koordinierung der Einsatzfahrzeuge sind die Kreisfeuerwehrverbände.
Der LZ-G rückt als Unterstützung für die ortsansässige Feuerwehr aus und übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Einsatzleitung, sie ist lediglich zur Beratung und Unterstützung vor Ort.
Voraussetzung
Um ein Teil des Löschzug-Gefahrgut zu werden, muss man ein aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine gültige G 26.3 bzw. mindestens eine G 26.2 vorweisen und die Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger absolviert haben.[1]
Organisation
Der Vorteil des Löschzug-Gefahrgut ist seine spezielle Verteilung. Es gibt in vielen Kreisen einen Hauptsitz, von dem aus Logistikfahrzeuge und Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) ausrücken. Einige Erkunderfahrzeuge, wie der Reaktorerkundungstruppwagen (ReaErk) oder CBRN Erkunder[2] sind dabei im Kreis verteilt, um kleine oder große Alarmschleifen auslösen zu können.
Fahrzeuge
Die Fahrzeuge variieren stark je nach Einsatzgebiet. Meistens befinden sich aber Mannschaftstransport-, Erkunder- und Logistikfahrzeuge an einem gemeinsamen Standort.
Einzelnachweise
- Löschzug Gefahrgut Herzogtum Lauenburg. Abgerufen am 1. Juli 2021.
- Fahrzeuge. Abgerufen am 1. Juli 2021 (deutsch).