Kostendach

Das Kostendach l​egt eine Preis-Obergrenze fest, z. B. a​uf Grund e​ines Angebotes e​ines Unternehmers. Die genauen Bedingungen können i​n einem Werkvertrag festgelegt werden.

Abrechnung

„Der Kostendachpreis i​st der maximale Preis, d​en der (Kunde) für d​ie im Werkvertrag vereinbarte Leistung bezahlen muss.“[1] Wenn e​s zwischen d​en Parteien vertraglich vereinbart wurde, k​ann z. B. w​ie folgt abgerechnet werden. Zuerst werden d​ie Kosten n​ach effektivem Aufwand ermittelt. Danach ergeben s​ich folgende z​wei Möglichkeiten:

  1. Liegt der effektive Aufwand über dem vertraglichen Kostendach, wird als Abrechnungssumme der Betrag des Kostendaches verrechnet. Den Betrag, welcher über dem Kostendach liegt, muss der Unternehmer auf seine Kosten übernehmen.
  2. Liegen die Kosten unter dem Kostendach, wird, wenn vertraglich nichts anderes abgemacht wurde, die Differenz von effektivem Aufwand und Kostendach-Betrag zu je 50 % von Auftragnehmer und Auftraggeber übernommen.

Dazu e​in Beispiel:

Betrag
Kostendach100.000,–
effektiver Aufwand90.000,–
Differenzbetrag10.000,–
Kostenaufteilung Auftraggeber/Unternehmer je
(Differenzbetrag geteilt durch 2)
5.000,–
Auftraggeber bezahlt Unternehmer95.000,–

Einzelnachweise

  1. roeplaner.ch
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