Kontenplan
Ein Kontenplan ist
- ein Verzeichnis aller Konten eines Unternehmens, Betriebes oder Vorhabens,
- ein auf ein Unternehmen zugeschnittener Kontenrahmen,
- ein elementarer Bestandteil der doppelten Buchführung.
Kontenplan im Vergleich zum Kontenrahmen
Aus einem passenden Kontenrahmen entwickelt jedes Unternehmen seinen eigenen Kontenplan. Je nach Wirtschaftszweig kann der Kontenplan weniger oder seltener auch mehr Konten enthalten als der zugrundeliegende Kontenrahmen. Ein Kontenplan ist demnach ein spezifisch auf ein Unternehmen zugeschnittener Kontenrahmen – die Kontenklassen und die Kontennummerierung werden vom ursprünglichen Kontenrahmen übernommen. Je umfangreicher dieser Kontenplan ausfällt, desto aussagekräftiger ist die Buchführung, da mehr Einzelpositionen unterschieden werden können. Sind allerdings zu viele Konten vertreten, wird die Buchführung unübersichtlich.
Mögliche Anpassungen
- Reduzierung der Anzahl der Konten: Eine Versicherung benötigt z. B. kein Konto "Rohstoffe".
- Erhöhung der Anzahl der Konten durch Unterkonten
- Beispiele:
- Das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird in Unterkonten nach Kreditoren unterteilt.
- Zur besseren Kontrolle der Kfz-Kosten wird unter „laufende Kfz-Kosten“ für jedes Fahrzeug ein Konto eingerichtet und mit dem Kfz-Kennzeichen beschriftet.
- Das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird in Unterkonten nach Kreditoren unterteilt.
- Jedes dieser Konten bekommt eine Kontennummer. Diese Kontennummern sind in der Regel eine Stelle länger als die des Kontenrahmens (üblich ist fünfstellig statt vierstellig, bzw. sechsstellig statt fünfstellig).
- Umbenennung einzelner Konten aus Vereinfachungsgründen. Die Nummer des Kontos darf bei Umbenennung nicht verändert werden. Beispielsweise erhält das Konto „Bank“ die Bezeichnung der Hausbank (Kreissparkasse, Volksbank etc.).
Ruhende Konten
Konten, die zwar mit Wert der Eröffnungsbilanz angelegt, dann aber im Laufe des Wirtschaftsjahres nicht für Buchungen benutzt wurden, nennt man ruhende Konten.
Aufbewahrungsfrist
In Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO 10 Jahre.
In Österreich beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 212 Abs. 1 UGB und § 132 Abs. 1 BAO 7 Jahre.
Literatur
- Doris Carius: Finanzbuchführung 1. Ilmenau 2012, ISBN 978-3-86718-500-4