Komparativsatz
Unter Komparativsatz (Vergleich[s]satz, früher auch: Vergleichungssatz) versteht man einen Nebensatz/Gliedsatz, der einen Vergleich zu einem Sachverhalt ausdrückt, der im Hauptsatz benannt ist. In der Formulierung von Flämig: „Komparativsätze (Vergleichssätze) geben einen Sachverhalt (b) wieder, der als Vergleichsgrundlage gegenüber einem Sachverhalt (a) im übergeordneten Satz dient.“[1]
Beispiel
In dem Satz: „Er hat mich genau so behandelt, wie er das auch bei allen anderen tut“ ist der mit wie eingeleitete Nebensatz der Komparativsatz, der den Vergleich zu dem bewirkt, was im Hauptsatz ausgesagt ist.
Typen von Komparativsätzen
Komparativsätze können reale oder auch irreale Vergleiche enthalten. Entsprechend kann man reale von irrealen Komparativsätzen unterscheiden.
- realer Komparativsatz: „Er hat mich genau so behandelt, wie er das auch bei allen anderen tut.“ Hier drückt der Nebensatz etwas aus, was den Tatsachen entspricht.
- irrealer (hypothetischer[2]) Komparativsatz: „Er hat mich behandelt, als ob er mich überhaupt nicht kennte.“ Hier drückt der Nebensatz etwas aus, was den Tatsachen nicht entspricht. Deswegen wird auch der Konjunktiv II verwendet.
- Der irreale Komparativsatz kann auch ohne „ob“ gebildet werden: „Er hat mich behandelt, als kennte er mich überhaupt nicht“. Das Prädikat des Komparativsatzes „kennte“ rückt hier an die zweite Stelle direkt hinter der Konjunktion, eine Ausnahme von der ansonsten geltenden Endstellung des Prädikats in deutschen Nebensätzen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Walter Flämig: Grammatik des Deutschen. Einführung in Struktur- und Wirkungszusammenhänge. Akademie Verlag, Berlin 1991, S. 298. ISBN 3-05-000686-2
- Gerhard Helbig, Joachim Buscha: Deutsche Grammatik. Ein Handbuch für den Ausländerunterricht. VEB Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1984, S. 686f.