Klassenbuch
Ein Klassenbuch (auch Klassentagebuch) ist ein schulisches Dokument, in dem für jede Stunde der behandelte Unterrichtsstoff, die Fehlzeiten eines Schülers sowie besondere Vorkommnisse festgehalten werden. Für diese täglichen Eintragungen sind die Seiten des Klassenbuches als entsprechende Formulare gedruckt, wegen des täglichen Gebrauchs ist der Einband des Klassenbuches meist besonders stabil ausgeführt. Das Klassenbuch kann allerdings auch digital geführt werden.
In einem Klassenbuch enthalten sind außerdem ein Schülerverzeichnis (meist mit Adresse und sonstigen Kontaktdaten der Eltern), Stundenpläne, Lehrerübersichten und eine Übersicht über die Klassenämter, wie z. B. Klassensprecher.
In der Oberstufe wird diese Dokumentation im Kursbuch bzw. Kursheft des jeweiligen Fachlehrers getätigt (nicht in Österreich).
Die Art der Klassenbuchführung ist meist in den Schulgesetzen geregelt. In Grundschulen wird das Klassenbuch meist durch den Klassenlehrer verwahrt und geführt. In weiterführenden Schulen ist in der Regel ein zum Klassenbuchführer ernannter Schüler für das Klassenbuch zuständig. Dieser muss das Klassenbuch pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde dem Fachlehrer vorlegen und für die aktuelle Unterrichtsstunde die Hausaufgaben und eine Zusammenfassung des Unterrichtsstoffes aus dieser Stunde eintragen lassen. Geschieht dies nicht, ist der Lehrer verpflichtet, in der nächsten Stunde nachzutragen. Außerhalb des Unterrichts werden die Klassenbücher üblicherweise zentral (z. B. im Schulsekretariat) aufbewahrt, zu den Aufgaben des Klassenbuchführers gehört es oft, das Buch morgens vor der ersten Stunde dort abzuholen und nach Unterrichtsende wieder zurückzubringen.
Am Ende jedes Schuljahres, an manchen Schulen auch wöchentlich, werden die Einträge durch die Schulleitung überprüft und verwaltet. Klassenbücher haben üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr, d. h., mit jedem Schuljahr wird ein neues für die betreffende Klasse angelegt und das vorherige archiviert.
Datenschutz
Umstritten ist, inwieweit Klassenbücher personenbezogene Daten, wie etwa einen disziplinarischen Eintrag enthalten dürfen. In Hessen ist das seit 1994 verboten.[1]
Definition
Es gibt keine einheitliche Definition in Deutschland, da Schulrecht Ländersache und damit nicht einheitlich geregelt ist. Für Berlin gilt beispielsweise nach § 5 SchuldatenV Berlin, dass ein Klassenbuch „Namen und Geburtsdaten der Schüler, Stundenplan, unterrichtende Lehrer, erteilten Unterricht (einschließlich der Angaben über Unterrichtsausfälle und besondere Veranstaltungen), Fehlzeiten von Schülern (einschließlich Verspätungen und Beurlaubungen) sowie besondere Vorkommnisse“ enthält.[2]
Digitales Klassenbuch
In heutiger Zeit gibt es zahlreiche Angebote von digitalen Klassenbüchern. Soweit in einem Bundesland klar definiert ist, was ein Klassenbuch enthalten muss, ist für Erweiterungen der Klassenbücher über diese Funktionen hinaus von jedem Schüler eine – nach Art. 21 DSGVO jederzeit für die Zukunft widerrufbare – Einwilligung nötig.[3] Schulen in privater Trägerschaft können solch eine Zustimmung auch generell im Schulvertrag regeln.
Weblinks
- Schülerverzeichnisse und Klassenbücher im Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Einzelnachweise
- Schule: Klassenbücher ohne Tadel. In: Der Spiegel 6/1994. 7. Februar 1994, abgerufen am 29. September 2020.
- § 5 SchuldatenV Berlin.
- Mandy Hrube: Schule 2.0: Was ist beim digitalen Klassenbuch zu beachten?. vom 28. Oktober 2018.