Klappenwehr
Bei einem Klappenwehr wird der Wasserstand der Staus mittels beweglicher und auf der Wehrkrone montierter Klappen geregelt. Die Klappen werden in der Regel hydraulisch oder über ein Zahnstangengetriebe bewegt. Das überfließende Wasser fällt in das Tosbecken. Es entstehen dabei häufig zwei gegeneinander drehende Strömungswalzen (Deck- und Grundwalze).
Ein Patent hierfür wurde 1922 Francesco Camagni unter der D.R.P. Nr. 194077 erteilt.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Zentralblatt der Bauverwaltung, 1908, S. 212, abgerufen am 7. Dezember 2012
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