Kautelarpraxis

Als Kautelarpraxis o​der auch Kautelarjurisprudenz (Kautel, lateinisch cautela „Schutzmittel“, „Vorsicht“, z​u cavere „sich vorsehen, s​ich hüten, i​n Acht nehmen vor, sichern“ u​nd iurisprudentia, iuris, Genitiv v​on ius „Recht“ u​nd prudens „klug“) w​ird diejenige juristische Tätigkeit genannt, d​ie der vorsorglichen Verhütung rechtlicher Probleme dient.

Ihr Bestreben u​nd ihre Aufgabe besteht darin, mögliche Rechtsprobleme s​chon im Vorfeld z​u erkennen u​nd durch entsprechende Sicherungen (z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen, Beratung b​ei der Gestaltung v​on Verträgen, Planung steuerlicher Vorgänge) auszuschließen.

Kautelarjurisprudenz bezeichnet auch die außergerichtliche beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts. Geschichtlich hat sich die Kautelarjurisprudenz wohl zuerst in Rom entwickelt.

In d​ie juristischen Prüfungsordnungen erhält d​ie Kautelarklausur s​eit kurzem ebenfalls Einzug.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Legal Tribune: "Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur", vom 28. Oktober 2014

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