Kaufpreisaufteilung

Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises (Kaufpreisaufteilung) eines bebauten Grundstückes ist erforderlich, um die Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzungen (AfA) zu ermitteln. Steuerlich geltend gemacht werden kann bei jedem Erwerb eines bebauten Grundstücks sowie eines Wohn- und Teileigentums nur der jeweilige Gebäudeteil des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück, der der Abnutzung und somit der Gebäude-AfA unterliegt, nicht aber der Bodenwertanteil, der nicht abnutzbar ist und anders als das Gebäude sozusagen ewig besteht.[1] Bei der Kaufpreisaufteilung handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht um den Erwerb zweier einzelner Wirtschaftsgüter[2], deren jeweilige Ermittlung gem. BFH-Rechtsprechung im Rahmen einer Einzelbewertung auf Grundlage der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV)[3] zu erfolgen hat[4] und somit um eine besondere Aufgabenstellung aus dem Fachgebiet „Verkehrswertermittlung“. Nach der Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode[5], sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen[6].

Literatur

  • Albert M. Seitz: Zeit für Neues: Ein Modellvorschlag zur Kaufpreisaufteilung. In: Grundstücksmarkt und Grundstückswert 3/2017, S. 142–151.
  • Gerardy, Theo / Möckel, Rainer / Troff, Herbert / Bischoff, Bernhard: Praxis der Grundstücksbewertung. Loseblattwerk mit 113. Ausgabe, 3/2016, München, Olzog Verlag GmbH
  • Jürgen Jacoby: Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke – Problematik und Lösungsansatz. Dissertation, 12/2018, Karlsruhe, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Fakultät der Wirtschaftswissenschaften

Einzelnachweise

  1. § 6 EStG in Verbindung mit H 7.3 EStH (Kaufpreisaufteilung) und R 7.3 EStR (Bemessungsgrundlage für die AfA sowie in Verbindung mit https://www.kaufpreisaufteilung.de/wissenswertes.html, abgerufen am 25. März 2019.
  2. Lindauer, Jürgen, Immobilien und Steuern, 2. Auflage, 2016, Wiesbaden, Springer Gabler,Kap. 1.4.2, S. 24–25
  3. Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV), die mit Wirkung vom 01. 07. 2010 die Wertermittlungsverordnung (WertV) ersetzte.
  4. BFH-Urteil vom 16. 09. 2015 - IX R 12/14, Institut für Wissen in der Wirtschaft vom 07. 01. 2016 http://www.iww.de/quellenmaterial/id/182815, Rn. 11 in Verbindung mit BFH-Urteil vom 15. 01. 1985 - IX R 81/83, BStBl II 1985, S. 252, Rn. 16, b) und Rn. 17, Satz 1 sowie Jardin „Steuerliche Bewertung“ in Gerardy / Möckel / Troff „Praxis der Grundstückswertermittlung“, Kap. 10.1.3.2, S. 7, Abs. 2
  5. Jürgen Jacoby,Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke - Problematik und Lösungsansatz, 2018, S. 28–30
  6. https://www.kaufpreisaufteilung.de/wissenswertes.html, abgerufen am 25. März 2019.

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