Intrahandel
Der Intrahandel stellt den Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarkts dar und wird im Rahmen der Außenhandelsstatistik erfasst. Die Erfassung erfolgt über die Statistische Warennummern, getrennt nach Eingang (Import) und Versendung (Export).
Für Wirtschaftsbeteiligte gibt es die Pflicht, den Intrahandel an das Statistische Bundesamt zu melden (sogenannte Intrastatmeldung). Dabei gibt es generelle Befreiungen in Form einer sogenannten Befreiungsliste und wertmäßige für Wirtschaftsbeteiligte mit nur geringem Intrahandel (unter 500.000 Euro je Jahr für Versendungen bzw. unter 800.000 Euro je Jahr für Eingänge).
Die Meldung ist auf elektronischem Wege zu übermitteln. Als Mittel stehen dabei das IDEV-Meldesystem, in dem zwischen zwei verschiedenen Meldesystemen (Online-Formularmeldung oder Datei-Upload) gewählt werden kann und das Meldeverfahren eSTATISTIK.core[1] zur Verfügung.
Einzelnachweise
- Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Melden über .CORE. Abgerufen am 29. Dezember 2017.