Hubert Berkenkamp
Hubert Berkenkamp (* 17. Januar 1903;[1] † 1941[2]) war ein deutscher politischer Funktionär und ehrenamtliches Mitglied des Volksgerichtshofs.
Berkenkamp (NSDAP-Mitgliedsnummer 746.474)[3] fungierte von 1933 bis 1941 als Parteifunktionär im Rang eines Oberdienstleiters – später eines Reichsamtsleiters – als Leiter des Hauptamtes III (Gnadenamt für Parteiangelegenheiten) in der sogenannten Kanzlei des Führers (auch: Kanzlei des Führers der NSDAP) mit Dienstsitz in Berlin.[4] Sein Nachfolger in dieser Stellung wurde 1941 Kurt Giese.
1934 wurde Berkenkamp als einer von 23 ehrenamtlichen Mitgliedern des 1. Senats beim nationalsozialistischen Volksgerichtshof berufen. Nach Eberhard Taubert und Hermann Walch war er das drittjüngste ehrenamtliche Mitglied dieser Körperschaft. In der SS (Mitgliedsnummer 279.016) erreichte er mindestens den Rang eines SS-Obersturmbannführers.[5]
1938 wurde Berkenkamp in der „Liste des Führers zur Wahl des Großdeutschen Reichstages am 10. April 1938“ als Abgeordneter für den nationalsozialistischen Reichstag nominiert, erhielt aber kein Mandat.[1]
Einzelnachweise
- Nach Erich Stockhorst: 5000 Köpfe. Wer war was im Dritten Reich, 1967 S. 54.
- Nach Uwe Kaminsky: Euthanasie vor Gericht, S. 24. Er beruft sich dabei auf die Aussage von Giese bei einer Vernehmung am 11. Dezember 1961.
- dws-xip.pl
- Uwe Kaminsky: Euthanasie vor Gericht, 2005, S. 23.
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