Housing First Berlin
Housing First Berlin wurde im Oktober 2018 in Berlin als ein innovatives Modellprojekt zur langfristigen Bekämpfung von Obdachlosigkeit gegründet.
Ziel und Konzeption
Das Modellprojekt Housing First Berlin ist eine Projektpartnerschaft der Berliner Stadtmission e.V. und der Neue Chance gGmbH[1], in der Wohnungslose unbefristet und mit einem eigenen Mietvertrag in Wohnungen untergebracht und darüber hinaus professionell betreut werden.[2]
Das dreijährige Modellprojekt zur Überwindung von Wohnungslosigkeit für Menschen mit langjährigen komplexen Problemlagen, bei denen bestehende Hilfeangebote bisher keinen Erfolg hatten, setzt sich unter anderem zum Ziel:[3]
- Anmietung von Objekten für Betroffene
- Mobilisierung von (Selbsthilfe-)kräften (Empowerment)
- Schaffung von 40 Unterbringungsplätzen
- Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren.
Umsetzung und Entwicklung
Von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde Housing First Berlin als Modellprojekt mit 143.000 Euro im Jahr 2018 und 580.000 Euro im Jahr 2019 unterstützt. Das Ziel war, in drei Jahren mindestens 40 Obdachlose zu einem eigenen Mietvertrag zu verhelfen. 35 Obdachlose wohnten nach einem Jahr in den eigenen vier Wänden.[4] Ende 2021 sollten es 80 sein.
Bis Januar 2022 war von den 40 untergebrachten ehemaligen Obdachlosen nur einem gekündigt worden. Allerdings erwies sich das Projekt auch als ein Feigenblatt der Berliner Politik: 528 Bewerbungen konnten erst gar nicht berücksichtigt werden, die Versorgungsquote der Antragsteller lag bei nur sieben Prozent. Der Abschlussbericht stellte fest: „Die sehr erfolgreiche Modellphase von Housing First Berlin hat gezeigt, dass dieser Ansatz nicht nur funktioniert, sondern eine Lücke im bereits sehr differenzierten Angebot der Berliner Wohnungsnotfallhilfe schließt“.[5]
Es fehlt vor allem an Kooperationspartnern. Housing First Berlin darf im Gegensatz zu Housing First Finnland nicht selbst bauen.
Hintergrund
Der Leitgedanke beruht auf der Annahme, dass Wohnen Menschenrecht ist. Das Recht auf Wohnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und auch in Deutschland sind Zuschüsse für angemessenes Wohnen einklagbar. Der Anspruch hat es jedoch nicht ins Deutsche Grundgesetz geschafft und ist zuletzt 2017 gescheitert. Die Polizei bzw. die Gemeinden müssen also unfreiwillig obdachlosen Personen, die sich nicht selbst eine Unterkunft verschaffen können, auf Antrag ein vorläufiges und befristetes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen.[6]
Die Idee zu Housing First stammt ursprünglich aus den USA, Anfang der 1990er Jahre entwickelte Sam Tsemberis diese Methode, um Wohnungslosen zu helfen. Sie wurde in Finnland übernommen und von der finnischen Y-Stiftung umgesetzt. Die finnische Y-Stiftung finanziert sich aus Spenden und Ausschüttungen des staatlichen Glücksspielmonopols, besitzt 2020 rund 17.500 Wohnungen und wurde damit zum viertgrößten Vermieter des Landes. Seit 2008 wurden in Finnland rund 4600 Wohnungen an Menschen ohne Bleibe vermittelt (Stand 2019). In Helsinki gibt es kaum noch Obdachlosigkeit.[7]
Weblinks Quellen
- https://housingfirstberlin.de/
- Holger Fröhlich, Tine Fetz: Erst die Lösung, dann das Problem; in: brand eins, Heft 4/2020, Seite 110 ff.
Einzelnachweise
- , Neue Chance Berlin, abgerufen am 28. März 2019.
- , Housing First Berlin, abgerufen am 28. März 2019.
- , Kurzkonzept, abgerufen am 28. März 2019.
- ,35 Obdachlose haben in Berlin eine Wohnung gefunden, abgerufen am 28. März 2019.
- Professorin Susanne Gerull im Tagesspiegel, abgerufen am 19. Januar 2022.
- Ruder, Karl-Heinz: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger, Materialien zur Wohnungslosenhilfe, Heft Nr. 64, 2015, S. 22–23
- Kathrin Glösel: Finnland hat es geschafft, dass es so gut wie keine Obdachlosen mehr gibt. In: Kontrast.at. 12. November 2019, abgerufen am 27. Juli 2020 (deutsch).