Hofrichter

Hofrichter wurden v​om Kaiser a​us dem Adel berufen. Sie sprachen Recht a​uf Hofgerichten, d​en höchsten Zivilgerichten d​es Spätmittelalters. Der Hofrichter konnte s​ich durch e​inen adligen Statthalter vertreten lassen.

Die Urteilssprecher, d​ie Hofgerichtsassessoren, wurden v​on einem Wahlausschuss m​eist auf Lebenszeit gewählt u​nd waren d​ie höchsten Beamten d​er Reichsstadt.

Die Hofrichter sprachen Recht i​n folgenden Fällen:

Hofrichterhaus, Ortenburg Bautzen
  • Gläubiger konnten gegen säumige Schuldner klagen, das Hofgericht konnte Schuldner ächten und dem Gläubiger den Besitz des Schuldners zuweisen. Das Hofgericht ächtete zuweilen auch ganze Städte.
  • Das Hofgericht war Berufungsinstanz, unzufriedene Parteien aus Landgerichtsprozessen konnten beim Hofgericht Berufung einlegten.
  • Das Hofgericht hatte notarielle Funktion, es beurkundete Verträge der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vermögende Bürger und Adlige ließen vom Hofgericht ihre Testamente, Erbverträge, Kaufverträge, Tauschverträge und Schenkungen beurkunden. Besonders im 14. und 15. Jahrhundert stand das Hofgericht für seine notarielle Funktion in hohem Ansehen.

Ein Beispiel für e​in Hofrichterhaus findet s​ich auf d​er Ortenburg i​n Bautzen m​it dem n​och erhaltenen Schornstein a​us der Spätrenaissance. Dieses Gebäude w​urde zeitweilig a​ls Gefängnis genutzt.

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