Heinz Preussner
Heinz Preussner (* 22. Oktober 1900 in Berlin; † nach 1945) war ein deutscher Jurist und Staatsbeamter.
Leben und Wirken
Nach dem Schulbesuch studierte Heinz Preussner Rechtswissenschaften. Mit Assessordienstalter vom 21. Juli 1931 wurde er in den Staatsdienst aufgenommen. 1932 war er in Frankfurt an der Oder tätig. Seit dem 1. März 1932 gehörte Preussner der NSDAP an (Mitgliedsnummer 962.421).
Zum April 1933 wurde Heinz Preussner unmittelbar nach der Gründung des Geheimen Staatspolizeiamtes auf Empfehlung des brandenburgischen Oberpräsidenten Wilhelm Kube aus der Justizverwaltung in dieses abgeordnet und mit der Leitung des Dezernats VII (Zentrum, Kulturpolitik) betraut. Er verfügte über keine polizeilichen Vorerfahrungen. Ende 1933 war Preussner vorübergehend im Auftrag der Gestapo bei der Regierung in Trier tätig. Zum 1. Februar 1934 wurde er von Diels wieder dem Justizministerium zur Verfügung gestellt und von dort der allgemeinen Verwaltung überwiesen. Die offizielle Begründung Diels waren mangelhafte Arbeitsleistungen.
Im Jahr 1936 wurde Heinz Preussner zum Landgerichtsrat ernannt und 1937 dem Volksgerichtshof als Bearbeiter von Voruntersuchungen zugeteilt. Während dieser Zeit hatte er mehrere verschiedene Ämter in NSDAP-Gremien inne. Von 1941 bis 1945 amtierte er dann schließlich als Richter am Volksgerichtshof.
Christoph Graf urteilte, dass Preussner als Parteimitglied, das auf nachdrückliche Empfehlung führender Parteistellen zum Gestapobeamten wurde, eines jener Beispiele sei, die das Bild von der nazifernen Gestapo unter Rudolf Diels widerlegen würden und dass es daher auch bezeichnend sei, dass er seine Laufbahn später in derjenigen Justizbehörde gemacht habe, „die am eindeutigsten nationalsozialistische Willkürjustiz verkörpert“ habe.
Literatur
- Christoph Graf: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. 1983, S. 375.