Heinrich Stark (Jurist)
Heinrich Stark (* 15. Mai 1928) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Richter am Bundessozialgericht.
Werdegang
Stark studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im März 1952 bestand er die Erste, im November 1956 die Zweite Juristische Staatsprüfung. Anschließend war Stark zunächst für kurze Zeit als Rechtsanwalt tätig. Im September 1957 trat er in den höheren Justizdienst ein und wurde im Oktober 1959 zum Richter am Landessozialgericht ernannt.
Im Juni 1976 wurde Stark zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Dort wurde er dem 4. Senat zugewiesen, der für Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der Kriegsopfer- und Soldatenversorgung zuständig ist. Im Januar 1988 wurde Stark stellvertretender Vorsitzender dieses Senats.
Stark war 5 Jahre Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit 1990 Mitglied des Großen Senats des Bundessozialgerichts.
Ende Juni 1992 trat Stark vorzeitig in den Ruhestand.[1]