Heilpädagogische Tagesstätte
Heilpädagogische Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für Kinder (Kindergarten, Hort), Jugendliche (Hort) und junge Erwachsene im Alter zwischen 3 und 21 Jahren, die von einer Behinderung betroffen sind oder von Behinderung bedroht sind.
Die Leistung umfasst heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen im Sinne §§ 53-60 SGB XII und strebt die ganzheitliche Förderung des zu betreuenden Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Die Eingliederungshilfe wird vom zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 53 ff. SGB XII gewährt. Grundlage ist eine bestehende Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.[1]
Einzelnachweise
- Bayerische Staatsregierung - Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vom 1. August 2009, aufgerufen am 18. Mai 2013
Siehe auch
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