Hans von Hembsen
Hans von Hembsen (* in Lübeck; † vor 1673 in Reval), auch Hemssen, Hemessen, Heinsenn, war ein deutscher Maler. Er war in Lübeck, Danzig und Reval tätig.
Leben
Über den Maler Hans von Hembsen wird berichtet, dass er „zu Lübeck von ehrlichen, redlichen Eltern geboren sei“ und bei Philipp Röseler die Malerei erlernt habe, nach Beendigung seiner Lehrzeit in Danzig und Königsberg beschäftigt gewesen sei.
Am 15. März 1616 richtet er ein von ihm als „Conterfeier und Mahlergesell“ unterzeichnetes Gesuch an den Lübecker Rat mit der Bitte um Zulassung als Freimeister und berichtet, wie er sich „von Jugend auf im Malen, der Kunst der Kontrafaktur und besonders in der pictur der Landschaften geübt habe“, in fremden Landen den tüchtigsten Künstlern nachgezogen sei „und allen Fleiß darauf gewandt habe, mehr denn andere gemeine Maler zu lernen und zu erfahren“. Er bittet ferner „ihn gegen die Amtsmeister in Schutz zu nehmen, die ihm die Aufnahme ins Amt verweigern, wenn er nicht aufs neue zu einem von ihnen in die Lehre träte oder eines Meisters Tochter heirathe“. Er empfiehlt sich zugleich dem Rate, wenn dieser etwa „Neue gebewde oder gemächer mit künstlichen Landtaffeln zu exorniren für habens sein sollte“, wie ihm berichtet worden.
Die Amtsmeister dagegen gehen den Rat in einer Supplik vom 10. April 1616 an, Hembsen nicht als Freimeister zuzulassen da ihrer schon drei, wie Arnt Raetke, Elias Meyer und Jacob Reussborg, zugelassen seien. Hembsens Gesuch wird abschläglich beschieden und erst am 26. April 1625 erneuert er dasselbe. Mit diesem Gesuch stellt er dem Lübecker Rat gleichzeitig ein Gemälde vor, in dem der ehemalige lübeckische Stadtarchivar Paul Ewald Hasse das im St. Annen Museum Lübeck (früher in der Hörkammer des Rathauses) befindliche Bild des Audienzsaales erkennen will. Er stellt diesen Saal nach seiner 1573 erfolgten Erneuerung dar und als Staffage eine Sitzung des Obergerichts. Des Malers Gesuch findet jetzt Gewährung. Am 16. Juni 1625 wird ihm die Berechtigung, als Freimaler in Lübeck thätig zu sein, bewilligt, jedoch mit der Einschränkung, dass er nur „Conterfeien, Landschafften vnnd Historienn, doch mit Eigener Handt“ zu malen berechtigt sein soll und nur einen Jungen halten darf, „der ihm die färben zu richtet vnnd Reiffet“; auch soll er nicht das Recht haben, „die Mahler Kunst zu lehren“.
Diese Vorschriften werden von ihm aber wenig beachtet. Statt des ihm gestatteten Jungen hält er bald einen Gesellen, dessen sofortige Entlassung ihm am 5. April 1626 und nochmals am 5. September 1627 bei fünf Thaler Strafe anbefohlen wird. Hembsen hat sich inzwischen verheiratet, sieht bald eine zahlreiche Nachkommenschaft um sich, gerät aber durch Krankheit und Augenschwäche, die ihn am Malen hindert, in große Not. Er wendet sich daher am 10. März 1629 an den Rat mit der Bitte, ihm in seiner trostlosen Lage zu gestatten einen Gesellen halten zu dürfen, oder wenn man ihm diese Bitte abschlagen müsse, ihm die erledigte Zöllnerstelle am Burgtor zu verleihen. Er erhält die Erlaubnis, mit einem Gesellen arbeiten zu dürfen, und außer ihm am 15. April 1629 auch die Freimeister Jost Delaval, Georg Starck und Jacob der Holländer. Die Übertretung der Vorschrift zieht ihm aber noch am 10. April 1635 eine Rüge vom Wettegericht zu.
Mit vollem Namen und der Jahreszahl bezeichnet ist das von Hembsen gemalte Epitaph des 1634 gestorbenen Lübecker Bürgermeisters Lorenz Möller, eines Verwandten des Malers. Es enthält außer einem Porträt des Verstorbenen eine Auferstehung und eine Kreuzigung Christi, die sowohl von Hasse wie von Johann Funk in dessen „Merkwürdigkeiten der Marienkirche zu Lübeck“ als tüchtige Arbeiten gerühmt werden, durch die ihm, neben seinem Bilde vom Audienzsaale, wie Hasse am Schlüsse seiner Abhandlung sagt, wenn auch kein hervorragender, so doch ein ehrenvoller Platz in der Geschichte der Malerei in Lübeck gesichert wird.
1637 befand sich Hembsen schon in Reval, wo er auf dem Dom wohnhaft war und mit einem Gesellen arbeitet. Auch hier entbrennt der Kampf mit den Amtsmeistern. Am 11. Dezember dieses Jahres richtet er ein Gesuch an den Rat, ihn, den Freimaler, vor dem Hass, dem Zorn und den üblen Angriffen der städtischen Amtsmeister zu schützen. Das Amt dagegen klagt über ihn, als einen ausländischen „Contrafeier“, der den örtlichen Meistern das Brot wegnähme, da er mit „gemalten Stücken in der leute Häußer herumb leufft um selbige zu verkauffen“. In demselben Sinne klagen auch die Maler Pawel Blum, Peter Wicherts und Hans Blum gegen ihn. Hembsen klagt dagegen, dass die Amtsmeister ihn und seinen Gesellen Hans Deters als Bönhasen verfolgen.
Ehe er nach Reval gekommen und auf dem Dom Wohnung genommen hatte, hatte er 18 Jahre in Lübeck als Freimaler gearbeitet und zwar mit 10—5 Gesellen. (Die Zahlen sind ziemlich willkürlich genommen, wie man sieht.) Als andere Freimeister nennt er dann in Lübeck Jacob Reussburgk, Hans Clausen (dieser Maler scheint 1632 als Gesell bei Hembsen in Lübeck gearbeitet zu haben), Hinrich Bolandt und Jürgen Nedder; in Hamburg: Jacob Rossav, Samuel Wolters, Dieterich Ditmars; in Danzig: Salamon Wegener, Barthel Strobel, Lambrecht van Zweenhusen und Jacob Mahlers. — Die Entscheidung des Rates in dieser Angelegenheit ist nicht vorhanden.
Weiter ist über ihn hier nichts bekannt. Auch Arbeiten, die sich auf ihn zurückführen lassen könnten, haben bisher nicht nachgewiesen werden können. Von seinem Tode hört man nur in einem Gesuch der Lübecker Amtsmaler an den dortigen Rath vom Jahre 1673. Es heißt dort von ihm: „zumahlen Er, indem Er gedachte Unßer Ambt einzugreiffen, vndt unßere Nahrung zu schmelern, dennoch diese Stadt Reumen, nach Reval ziehen vndt daselbsten im Elende sterben müssen“.
Sein Sohn und Nachfolger in der Kunst Albrecht von Hembsen wird erstmals im Jahr 1646 erwähnt. Es wird von ihm gesagt, dass er viele Porträts, namentlich adeliger Personen, gemalt habe, die ihm mit 4 bis 6 Reichsthaler das Stück bezahlt würden. Auf Anraten „zweier guten Männer“ war er zu der Witwe des Malers Peter Wichers (Wicherts), eines der Verfolger seines Vaters, als Werkführer ins Geschäft getreten und sollte die Hälfte aller Einnahmen als Lohn erhalten. Die Witwe hielt ihr Versprechen aber nicht und Albrecht reicht daher am 28. August 1646 eine Klage beim Rat ein. Er sagt in diesem Klageschreiben, dass er ein Jahr und 20 Wochen an den Tafeln der Kanzel gemalt habe, sei aber schlecht belohnt worden und habe daher die Arbeit unterbrochen. Außer einer kleinen Tafel habe er auch das Epitaph des Obersten Rechenberch verfertigt und dafür nur 8 Reichsthaler erhalten, obgleich die Wichers 40 Reichsthaler dafür empfangen habe.
Von welcher Kanzel hier die Rede ist, lässt sich nicht mehr nachweisen. Die Gemälde an der Kanzel der Nicolaikirche sind inschriftlich 1624 von Daniel Blonie gemalt, die der Domkirche sind sehr minderwertig und wahrscheinlich erst nach dem Brande von 1684 entstanden. Die Apostelfiguren an der von dem Bürgermeister Lohne gestifteten Kanzel der Heiligen Geistkirche scheinen einer früheren Zeit anzugehören, der Stifter starb am 29. März 1626. Das Rechenberchsche Epitaph ist nicht mehr vorhanden; es fand wahrscheinlich beim Dombrande 1684 seinen Untergang.
Albrecht von Hembsen und seine Frau starben 1657 an der Pest.
Literatur
- Paul Hasse: Der Maler Hans von Hemssen und sein Bild vom Audienzsaal des Rathauses. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Band 7, Heft 1, 1894, S. 312–327 (vlga.de Digitalisat).
- Wilhelm Neumann: Die Maler Hans und Albrecht von Hembsen. In: Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands aus dem Jahre 1898. Druck von W. F. Häcker, Riga 1899, S. 52–55 (Textarchiv – Internet Archive).
- Hembsen, (Hemssen, Hemessen), Hans v. In: Wilhelm Neumann (Hrsg.): Lexikon baltischer Künstler. Jonck & Poliewsky, Riga 1908, S. 65 f. (Digitalisat).
- Hembsen, Hans von. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Band 16: Hansen–Heubach. E. A. Seemann, Leipzig 1923, S. 363.