Haarnetz-Erlass
Der Haarnetz-Erlass war ein Erlass des Bundesverteidigungsministeriums vom 8. Februar 1971, der die Vorschriften zur Haartracht in der Bundeswehr liberalisierte. Über ihren eigentlichen Anlass hinaus machte sich an der Verordnung eine breite gesellschaftspolitische Diskussion in der Bundesrepublik fest.
Im Verlauf der 1960er Jahre waren bei jungen Männern verbreitet Langhaar-Frisuren aufgekommen. Noch 1967 hatte ein Haarerlass ausdrücklich Soldaten „das Tragen einer schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht“ untersagt. Insbesondere bei Grundwehrdienstleistenden stieß diese Vorgabe auf Ablehnung. Der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt machte es mit dem Haarnetz-Erlass möglich, dass Soldaten lange Haare tragen konnten. Im Detail schrieb der Erlass vor, dass Haar und Bart gepflegt sein mussten und dass im Dienst ein Haarnetz getragen werden musste, falls das lange Haar den Soldaten bei seinen Aufgaben behinderte. Die Bundeswehr rüstete sich dazu mit 740.000 Haarnetzen aus.
Der Erlass kann als Ausdruck einer allgemeinen Liberalisierung in der Zeit der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt verstanden werden. Über seine eigentliche Bedeutung hinaus löste der Erlass eine breite, wenn auch nicht immer vollkommen ernst gemeinte Debatte aus. Insbesondere im westlichen Ausland wurde die Bundeswehr verspottet. Der Ausdruck German Hair Force wurde in der Berichterstattung gebraucht.[1] Ein Brigadegeneral der Bundeswehr äußerte: „Eine Vernachlässigung im Anzug und im Benehmen des Soldaten ist für jedermann der Beweis für eine schlechte Disziplin. Mit ihr steht und fällt aber der Abschreckungswert und damit der Friedensbeitrag der Truppe.“[2] Der Wehrbeauftragte des Bundestages nannte das Erscheinungsbild langhaariger Soldaten „schlampig und verdreckt“.[3] Der Bayernkurier spottete, Helmut Schmidt habe sich mit seinem Erlass „unschätzbare Verdienste um die Verbreitung der Kopflaus“ erworben.[4]
Im Mai 1972 wurde der Haarnetz-Erlass schließlich wieder aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt musste das Haar so geschnitten werden, dass es den Uniformkragen nicht berührte, außerdem hatten Augen und Ohren frei zu sein. Die Aufhebung wurde damit begründet, dass es in der Truppe zu erhöhtem Ausfall wegen Verkühlungen durch nasses Haar gekommen sei.[5]
Helmut Schmidt erhielt für den Haarnetz-Erlass 1972 den Orden wider den tierischen Ernst.[6]
Einzelnachweise
- Vgl.: Kai Posmik: Bundeswehr 1971. German Hair Force. In: Spiegel Online, 4. Februar 2011 ( https://www.spiegel.de/geschichte/bundeswehr-1971-a-947027.html abgerufen am 25. September 2012).
- Zitiert nach: Georg Gruber: Längere Haare gewagt. Vor 35 Jahren erging der Haarnetzerlass für die Bundeswehr. In: Deutschlandfunk, 8. Februar 2006 (https://www.deutschlandfunk.de/laengere-haare-gewagt.871.de.html?dram:article_id=125415 abgerufen am 15. Januar 2016).
- Zitiert nach: Kai Posmik: Bundeswehr 1971. German Hair Force. Spiegel Online, 4. Februar 2011 ( https://www.spiegel.de/geschichte/bundeswehr-1971-a-947027.html abgerufen am 15. Januar 2016).
- Karl Wilhelm Berkhan [u. a.] (Hrsg.): Hart am Wind. Helmut Schmidts politische Laufbahn. Einführung Marion Gräfin Dönhoff. Hamburg 1978, S. 73. Zitiert nach: Harald Steffahn: Helmut Schmidt mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten (= rowohlts monographien. Bd. 444). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990 [4. Auflage 2004], ISBN 3-499-50444-8, S. 95.
- Vgl.: Georg Gruber: Längere Haare gewagt. Vor 35 Jahren erging der Haarnetzerlass für die Bundeswehr. In: Deutschlandfunk, 8. Februar 2006 (https://www.deutschlandfunk.de/laengere-haare-gewagt.871.de.html?dram:article_id=125415 abgerufen am 15. Januar 2016). Weitere Gründe werden genannt in: Kai Posmik: Bundeswehr 1971. German Hair Force. Spiegel Online, 4. Februar 2011 ( https://www.spiegel.de/geschichte/bundeswehr-1971-a-947027.html abgerufen am 15. Januar 2016).
- Ulrich Blank, Jupp Darchinger: Helmut Schmidt – Bundeskanzler. 2. erweiterte Auflage. Hamburg 1977 [1. Auflage 1974], S. 17. Zitiert nach: Harald Steffahn: Helmut Schmidt mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten (= rowohlts monographien. Bd. 444). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990 [4. Auflage 2004], ISBN 3-499-50444-8, S. 95.
Weblinks
- Georg Gruber: Längere Haare gewagt. Vor 35 Jahren erging der Haarnetzerlass für die Bundeswehr. In: Deutschlandfunk, 8. Februar 2006.
- Kai Posmik: Bundeswehr 1971. German Hair Force. In: Spiegel Online, 4. Februar 2011.