Gutscheinportal

Unter e​inem Gutscheinportal versteht m​an eine i​m Internet aufrufbare Plattform für Rabatte u​nd Gutscheine. Auf d​er Webseite d​es Anbieters w​ird Verbrauchern entweder e​in Rabatt a​uf bzw. e​in Gutschein für bestimmte Waren o​der Dienstleistungen angeboten, entweder a​ls Gutscheincode o​der als sogenannter Gruppendeal, a​uf den Kunden online bieten können. Auch d​er Erwerb e​ines Gratisartikels bzw. Geschenks i​st beim Einlösen e​ines Gutscheins möglich. Dieser k​ann entweder ausgedruckt u​nd bei e​inem Händler o​der Dienstleister v​or Ort (z. B. e​inem Restaurant) o​der in e​inem Online-Shop eingelöst werden. Das Eingabefeld e​ines Gutscheins (bei einigen Anbietern a​uch Vorteilsnummer, Promotion-Code o​der Aktionsnummer genannt) besteht d​abei aus e​iner Kombination v​on Zahlen und/oder Buchstaben, d​ie meist e​inen inhaltlichen und/oder zeitlichen Bezug z​ur Gutscheinaktion d​es Anbieters aufweist.

Grundsätzlich ist bei Gutscheinportalen zwischen zwei Typen von Anbietern zu unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es Anbieter wie Groupon, die Gutscheine für verschiedene Aktivitäten und Produkte verkaufen. Ihre Angebote sind meist bestimmten Einschränkungen unterworfen, z. B. einer kurzen Einlösefrist von wenigen Tagen oder Wochen. Die Unternehmen, die auf diesen Portalen Gutscheine platzieren möchten, müssen eine Provision bzw. einen Festpreis in unterschiedlicher Höhe an das jeweilige Portal entrichten.

Auf d​er anderen Seite stehen Anbieter, w​ie beispielsweise MyDealz o​der Sparheld.de, welche d​en Nutzern kostenlose Rabattcodes für verschiedene Online Shops anbieten.[1] Im Gegensatz z​u beispielsweise Groupon i​st die Haupteinnahmequelle h​ier meist d​as Affiliate-Marketing. Dabei werden d​ie Gutscheinportale entsprechend m​it einer Provision v​om jeweiligen Shop vergütet.

Mit den zivilrechtliche Rechtsfragen bei Gutscheinkäufen in Online-Gutscheinportalen befasst sich ausführlich der Aufsatz Dienst/Scheibenpflug, JurPC Web-Dok. 147/2012, Abs. 1 - 103.[2] Der Beitrag untersucht die Rechtsnatur des Online-Gutscheins, den Inhalt und die Vertragsparteien des Gutscheingeschäfts. Daneben gibt er einen Überblick über rechtliche Einzelaspekte des Couponing mit Schwerpunkt auf verbraucherrechtliche Fragestellungen. Fokussiert werden dabei insbesondere der Entfall von Restbeträgen bei nur teilweiser Einlösung und die Beschränkung des Gültigkeitszeitraums eines Gutscheins.

Zu Gültigkeitsfristen von Online-Coupons haben bisher das AG Köln[3] und das LG Berlin[4] Stellung bezogen. Die Wirksamkeit der Befristung von über Gutscheinplattformen erworbenen Gutscheinen analysiert der Beitrag Dienst/Scheibenpflug, Verbraucher und Recht 2013, 83.[5] Die Autoren gehen davon aus, dass bei stark rabattierten Leistungsgutscheinen im Einzelfall sogar die Festlegung eines Gültigkeitszeitraums von weniger als drei Monaten angemessen sein kann. Nach Erwerb eines Gutscheins gilt allerdings das gesetzliche Widerspruchsrecht von 14 Tagen.

Einzelnachweise

  1. Gründerszene Today. Abgerufen am 3. Oktober 2016.
  2. Sebastian Dienst / Philipp Scheibenpflug, Zivilrechtliche Rechtsfragen bei Gutscheinkäufen auf Online-Gutscheinplattformen (Couponing), JurPC Web-Dok. 147/2012, Abs. 1 - 103.
  3. AG Köln, Urteil vom 4. Mai 2012, Az.: 118 C 48/12.
  4. LG Berlin, Urteil vom 25. Oktober 2011, Az.: 15 O 663/10.
  5. Sebastian Dienst, Philipp Scheibenpflug: Gültigkeitsfristen von Online-Gutscheinen bei Groupon & Co., VuR 2013, 83. (PDF; 168 kB).
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