Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts
Die Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts (englisch: Principles of European Contract Law oder Lando-Principles) sind eine nicht rechtsverbindliche Zusammenstellung gemeinsamer Vertragsrechts-Grundsätze, auf welche die EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, Parteien bei der Vertragsgestaltung oder auch Gerichte bei der Rechtsauslegung zurückgreifen können.
Anwendungsbereich der Grundsätze ist das gesamte allgemeine Vertragsrecht wie beispielsweise Vertragsschluss, Abtretung, Berechnung von Fristen oder Stellvertretung. Ihnen kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. An ihrer Ausarbeitung in der Lando-Kommission waren führende Zivilrechtler aller EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Im Zuge der aktuellen Bemühungen um ein gemeinsames europäisches Vertragsrecht für das gesamte Gebiet der EU kommen sie als Vorbild für eine europäische Modellregelung in Frage.
Literatur
- Christian von Bar und Reinhard Zimmermann: Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts Band III, München, Sellier, European Law Publ. 2005, ISBN 3-935808-39-9 oder ISBN 3-935808-38-0 pdf-Version
- Reinhard Zimmermann: Die Principles of European Contract Law als Ausdruck und Gegenstand europäischer Rechtswissenschaft, Bonn Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht; Vorträge und Berichte 138; 2003
Weblinks
- (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Informationen zu den Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts)