Grenzlast bei Schienenfahrzeugen
Als Grenzlast wird eine Anhängelast (Wagenzugmasse) angesehen, die maximal von einem oder mehreren Triebfahrzeug(en) mit einer bestimmten Geschwindigkeit zuverlässig über eine bestimmte Strecke befördert werden kann. Dabei werden Reserven für schwankende Eingangsgrößen (Wetter/Motorleistung) und für flüssigen Betriebsablauf berücksichtigt.
Mit der Grenzlast können grundlegende Aussagen über:
- Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge und deren Eignung für Beförderungsaufgaben,
- Zugbildung und die Besonderheiten der Fahrplangestaltung,
- Verfügbarkeit der Trassen und die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Strecken,
- Durchführbarkeit von Hilfsleistungen im Havariefall gewonnen werden.
Es gibt 3 Arten der Grenzlasten:
- Anfahrgrenzlast:
- ist die Last, die von einem Triebfahrzeug in Abhängigkeit von seiner Anfahrzugkraft, dem gegebenen Streckenwiderstand und der zulässigen Antriebs-Belastbarkeit des Triebfahrzeugs befördert werden kann.
- Anhängegrenzlast:
- ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Zugkräften bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten und gegebenem Streckenwiderstand in N/kN.
- Zughakengrenzlast:
- ist abhängig von der Festigkeit der Zugeinrichtung. Entsprechende Werte werden von der für die Bahngesellschaft zuständigen Dienststelle bekanntgegeben, in Deutschland z. B. von dem Bundesbahn-Zentralamt Minden in dem Dokument „Größte Bruttomassen der Züge nach der Festigkeit der Zugeinrichtung im Moment der Anfahrt“.
Quellen
Helmut Lehmann, Fahrdynamik der Zugfahrt, Shaker Verlag Aachen 2005, ISBN 3-8322-4384-4
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