Grabenverbau

Als Grabenverbau werden bauliche Maßnahmen u​nd Einrichtungen z​ur Abstützung u​nd Sicherung v​on Graben-, Gruben- u​nd Schachtwänden i​m Bereich v​on Aufgrabungen bezeichnet. Im Gegensatz z​um Baugrubenverbau stützen s​ich die seitlichen Sicherungen gegenseitig ab.

Aus Sicherheitserwägungen und aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen Gräben, Gruben und Schächte in der Regel bis maximal 1,25 m Tiefe senkrecht frei ausgeschachtet werden. Eine Überschreitung dieser Tiefe ist ohne weitergehende Sicherungsmaßnahmen nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel standfestem Boden (Fels), möglich. Die Voraussetzungen dazu sind je nach Anwendung in der DIN 4124 oder DIN EN 1610 geregelt. Bei nicht standsicherem Boden oder der Überschreitung der Tiefe wird ein Verbau und/oder eine Abböschung der Seitenwände notwendig. Je nach Anforderung kommen dabei verschiedene Verbauausführungen zum Einsatz. Differenziert wird nach waagerechtem und senkrechtem Verbau sowie unterschiedlichen Verbausystemen, die geprüft und zugelassen sein müssen.[1]

Einzelnachweise

  1. Thyssen Krupp GfT Bautechnik@1@2Vorlage:Toter Link/www.thyssenkrupp-bautechnik.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 8,3 MB) – Grabenverbautechniken
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