Ghusl
Ghusl (arabisch غسل ghusl, DMG ġusl ‚große rituelle Waschung‘) ist die allgemeine Waschung des Körpers im Islam, die im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ǧanāba) zu verrichten ist. Es ist nicht mit der rituellen Waschung Wudū' vor dem Gebet zu verwechseln. Das Wort ist aus dem Verb ġ-s-l (waschen, sich waschen) abgeleitet und kommt als Nomen nicht im Koran, sondern in der Sunna und Rechtsliteratur vor; dort ist auch die abgeleitete Form iġtisāl üblich.
Die große rituelle Unreinheit tritt nach Samenerguss, weiblicher Ejakulation mit oder ohne Geschlechtsverkehr, im Schlaf oder im wachen Zustand ein. Nach der Menstruation sei der Geschlechtsverkehr erst nach vollzogenem Ghusl der Frau zulässig.
Vor dem Freitagsgebet ist die allgemeine Waschung des Körpers ritualrechtlich empfohlen. Wie alle Handlungen des Menschen, muss auch die rituelle Waschung mit der Basmala beginnen. Die Formulierung der Absicht (nīya) ist ebenfalls unentbehrlich. Der übermäßige Wasserverbrauch ist bei der Waschung verwerflich (makrūh).
Die Totenwaschung (ghusl al-mayyit) erfolgt unter besonderen Regelungen. Personen, die im Dschihad gefallen sind, werden dagegen nicht gewaschen.
Die große rituelle Waschung wird in den Ḥadīṯ-Büchern in dem dafür vorgesehenen Buch (kitāb al-ghusl) durch die Überlieferung der Prophetenpraxis (sunna) und Praktiken seiner Begleiter dargestellt. In den Rechtsbüchern erfolgt die juristische Erörterung dieser Waschung in den Kapiteln (abwāb) über Tahāra. Eine der ältesten Schriften, in der die rituelle Reinigung systematisch dargestellt wird, verfasste der Qāḍī von Tarsus Abū ʿUbaid al-Qāsim ibn Sallām (gestorben 838 in Mekka).[1]
Literatur
- A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941, S. 145.
- The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Band 2, Brill, Leiden 1965, S. 1104.
- Al-mausūʿa al-fiqhīya. 1. Auflage. Kuwait 1994. Band 31, S. 194–217.
- Quran, 4,43 ('An-Nisa)
Einzelnachweise
- Kitāb aṭ-ṭahūr. Herausgegeben von Muḥammad Ḥasan Ismāʿīl aš-Šāfiʿī. Beirut 1996.