Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union

Die Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union ist die aufgrund von Art. 240 Abs. 3 AEUV und Art. 121 Abs. 3 Euratom erlassene Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union. Sie wird als Beschluss des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Basisdaten
Titel:Geschäftsordnung des Rates
der Europäischen Union
Kurztitel:Geschäftsordnung des Rates
Rechtsmaterie:Europarecht
Erlassen
aufgrund von:
Art. 240 Abs. 3 AEUV,
Art. 121 Abs. 3 Euratom
Verkündungstag:22. März 2004
(2004/338/EG, Euratom)
(ABl. L 106 vom 15. April 2004, S. 22–45)
Inkrafttreten:23. März 2004
Letzte Änderung
durch:
Beschluss 2013/746/EU
(ABl. L 333/77 vom 13. Dezember 2013)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:1)
1. Januar 2014
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 28 Artikeln, die Organisation und Arbeitsweise des Rates regeln. Ihr angefügt sind sechs Anhänge: Anhang I ist eine Liste der Ratsformationen, Anhang II enthält in elf Artikeln Sonderbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates, Anhang III und IV enthalten Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat, Anhang V enthält die Arbeitsmethoden des erweiterten Rates und Anhang VI Bestimmungen über die Form der Rechtsakte.

Siehe auch

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