Gert (Einheit)
Gert bezeichnet ein in Gegenden Frankens verwendetes, auch Gertstange oder Rute genanntes Längenmaß, das regional unterschiedlich als 10–20 (zumeist 12) Schuh oder „Werkschuh“ definiert ist.[1] „Schuh“ bzw. „Werkschuh“ bezeichnet dabei historisch eine Länge von z. B. 0,2998 m bei den Grafen von Ansbach, 0,3037 m in Nürnberg,[1] bei heutiger Verwendung 0,3 m.[2] Der Name leitet sich von einem Stück langen trockenen Holzes her, auf dem der Schuh durch Kerben oder Nägel sichtbar gemacht ist.[1]
„Gert“ bezeichnet auch ein auf dem Längenmaß basierendes Flächenmaß und ein darauf basierendes Holzrecht. So definiert die Ergersheimer Waldordnung die Gert als ein Holzrecht für eine Fläche von 1 Gertstange (12 metrisch definierte Schuh zu 0,30 m, also 3,60 m) Breite und 28 Gertstangen Länge, also 362,88 m². Für den zu Ergersheim gehörenden Stiftungswald Eschenau wird eine Eschenaugert als Holzrecht von zwei Gertstangen Breite und 14 Gertstangen Länge (also ebenfalls 362,88 m²) definiert.[2][3]
Einzelnachweise
- Feldgeschworene in Mittelfranken. (PDF; 804 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Direktion für Ländliche Entwicklung Ansbach, S. 12, archiviert vom Original am 12. Dezember 2015; abgerufen am 5. Februar 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Ergersheimer Waldordnung. Weinbauverein Ergersheim, 2012, abgerufen am 12. Februar 2013.
- Erich Krück: ERGERSHEIM ein Dorf in Mittelfranken, 1992, Seite 397