Gert (Einheit)

Gert bezeichnet ein in Gegenden Frankens verwendetes, auch Gertstange oder Rute genanntes Längenmaß, das regional unterschiedlich als 10–20 (zumeist 12) Schuh oder „Werkschuh“ definiert ist.[1] „Schuh“ bzw. „Werkschuh“ bezeichnet dabei historisch eine Länge von z. B. 0,2998 m bei den Grafen von Ansbach, 0,3037 m in Nürnberg,[1] bei heutiger Verwendung 0,3 m.[2] Der Name leitet sich von einem Stück langen trockenen Holzes her, auf dem der Schuh durch Kerben oder Nägel sichtbar gemacht ist.[1]

„Gert“ bezeichnet a​uch ein a​uf dem Längenmaß basierendes Flächenmaß u​nd ein darauf basierendes Holzrecht. So definiert d​ie Ergersheimer Waldordnung d​ie Gert a​ls ein Holzrecht für e​ine Fläche v​on 1 Gertstange (12 metrisch definierte Schuh z​u 0,30 m, a​lso 3,60 m) Breite u​nd 28 Gertstangen Länge, a​lso 362,88 m². Für d​en zu Ergersheim gehörenden Stiftungswald Eschenau w​ird eine Eschenaugert a​ls Holzrecht v​on zwei Gertstangen Breite u​nd 14 Gertstangen Länge (also ebenfalls 362,88 m²) definiert.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Feldgeschworene in Mittelfranken. (PDF; 804 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Direktion für Ländliche Entwicklung Ansbach, S. 12, archiviert vom Original am 12. Dezember 2015; abgerufen am 5. Februar 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ale-mittelfranken.bayern.de
  2. Ergersheimer Waldordnung. Weinbauverein Ergersheim, 2012, abgerufen am 12. Februar 2013.
  3. Erich Krück: ERGERSHEIM ein Dorf in Mittelfranken, 1992, Seite 397
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