Gerichtsvollzieher (Litauen)

In Litauen i​st der Gerichtsvollzieher d​ie private Person, d​er die staatlichen Aufgaben d​er Zwangsvollstreckung übergeben sind. Er i​st auch w​ie der Notar e​in Freiberufler. Eine Person k​ann zum Gerichtsvollzieher v​om litauischen Justizminister ernannt werden, w​enn sie d​ie Staatsangehörigkeit d​er Republik Litauen besitzt u​nd eine Person m​it guter Reputation ist, w​enn sie e​inen Hochschulabschluss d​er Rechtswissenschaften (einstufigen o​der Bachelor-Abschluss) verfügt, a​ls Gerichtsvollziehergehilfe mindestens 2 Jahre gearbeitet u​nd eine öffentliche Ausschreibung gewonnen h​at (oder mindestens 5 Jahre Erfahrung d​er juristischen Arbeit verfügt o​der als Gerichtsvollzieher praktiziert h​at und e​ine öffentliche Ausschreibung gewonnen hat). Der Inhaber e​ines Doktortitels o​der Habilitation i​n der Rechtswissenschaften u​nd der Gerichtsvollzieher m​it der Erfahrung v​on mindestens 5 Jahre (höchstens 3 Jahre n​ach seiner Entlassung a​us der Position d​es Gerichtsvollziehers) k​ann nach d​er gewonnenen öffentlichen Ausschreibung z​um Gerichtsvollzieher o​hne Prüfung bestellt werden. Für d​ie Aufsicht i​st die Gerichtsvollzieherkammer Litauens zuständig.

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