Gerichtsreferendar
Ein Gerichtsreferendar ist ein Jurist mit dem ersten juristischen Staatsexamen, der seine Referendarszeit (praktischer Teil der Juristenausbildung) bei Gericht absolviert. Manchmal wird ungenau synonym der Begriff „Auskultator“ (von lat. auscultator: Zuhörer; manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch „Auskultant“) verwendet.
Der Begriff ist nicht mehr gebräuchlich. Es wird heute nur noch die Bezeichnung (Rechts-)Referendarin bzw. (Rechts-)Referendar verwendet.
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