Gemeinsame Berufung

Eine gemeinsame Berufung beschreibt d​as Zusammenwirken e​iner Hochschule u​nd einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung b​ei der Berufung e​iner Professur. Diese i​st mit e​iner Leitungsposition a​n der außerhochschulischen Einrichtung verbunden. Gemeinsame Berufungen h​aben in d​en letzten Jahren s​tark an Bedeutung gewonnen u​nd erfolgen entlang t​eils sehr unterschiedlicher Modelle.

Laut Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die zentrale Teile der außerhochschulischen Forschung in Deutschland über den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) fördert, ermöglichen gemeinsame Berufungen „in besonderer Weise eine Vernetzung der hochschulischen und der außerhochschulischen Forschung. Dies hat positive Effekte insbesondere auf die Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf die Entwicklung regionaler Kompetenznetzwerke und Cluster sowie auf die Promotions- und Nachwuchsförderung.“[1]

In Berlin i​st für gemeinsam Berufene a​uch die Bezeichnung Sektoral-Professur (S-Professur) üblich.[2]

Verbreitung

Entwicklung Zahl gemeinsamer Berufungen (2005-2019).[3]

Durch die Förderung im Pakt für Forschung und Innovation (PFI) haben gemeinsame Berufungen in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Für 2005 berichteten die im PFI geförderten Wissenschaftsorganisationen noch 606 gemeinsam berufene Professuren, Ende 2019 gab es bereits 1.315. Dies entspricht einer Steigerung von 217 Prozent. Die meisten gemeinsam Berufenen waren in Instituten der Helmholtz-Gemeinschaft beschäftigt (686), gefolgt von 359 bei der Leibniz-Gemeinschaft, 233 bei Fraunhofer und 37 bei der Max-Planck-Gesellschaft.[3] Im Jahr 2018 entsprach der Anteil der gemeinsam Berufenen etwa 3 Prozent aller Professuren in Deutschland.[4] Gemeinsame Berufungen finden dabei fast nur mit Universitäten statt; Beispiele für Berufungen mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind selten.[4]

Modelle gemeinsamer Berufungen

Die Modelle zur gemeinsamen Berufung weisen eine große Bandbreite auf und unterscheiden sich in so wichtigen Punkten wie der Frage, wer Arbeitgeber der gemeinsam berufenen Person ist oder wie viel Lehrdeputat an der Hochschule zu übernehmen ist. Es werden vier gängige Modelle unterschieden, die nach dem Ort ihrer ersten (bekannten) Anwendung benannt sind.[5][6] Daneben gibt es aber noch weitere, z. B. das Stuttgarter Modell.[7]

  • Beurlaubungsmodell ("Jülicher Modell"): der Rufinhaber wird an die Hochschule berufen und sofort beurlaubt, um eine Leitungsaufgabe an einer außerhochschulischen Einrichtung wahrzunehmen. Dort schließt er einen Angestelltenvertrag, der ihn i. d. R. nicht schlechter stellt als das Beamtenverhältnis (aus dem er wegen Beurlaubung keine Bezüge erhält). Arbeitgeber ist die außerhochschulische Einrichtung. Das Lehrdeputat beträgt i. d. R. 2 Semesterwochenstunden.
  • Erstattungsmodell ("Berliner Modell"): Der Berufene ist hauptamtlich an der Hochschule beschäftigt. Dort hat er Prüfungs- und Lehraufgaben. Zugleich übernimmt er Forschungs- und Leitungsaufgaben an der außerhochschulischen Forschungseinrichtung. Diese sind separat vertraglich festgehalten. Die Bezahlung erfolgt durch die Hochschule, diese bekommt die Bezüge aber von der außerhochschulischen Forschungseinrichtung erstattet. Das Lehrdeputat beträgt i. d. R. zwischen 2 und 4,5 Semesterwochenstunden.[5]
  • Nebentätigkeitsmodell ("Karlsruher Modell"): Der Rufinhaber wird mit allen Rechten und Pflichten auf eine Professur berufen. Die Leitungsaufgabe an der außerhochschulischen Einrichtung nimmt er in Nebentätigkeit wahr. Die Besoldung erfolgt durch die Hochschule, die Nebentätigkeit wird durch die außerhochschulische Einrichtung gesondert vergütet. Es besteht das volle Lehrdeputat gemäß dem gültigen Landesrecht (an Universitäten meist 9 Semesterwochenstunden).
  • Berufung in mitgliedschaftsrechtliche Stellung ("Thüringer Modell"): Hier wird der Berufene an der außerhochschulischen Einrichtung als Leitungsperson angestellt. Zudem wird er in eine mitgliedschaftliche Stellung eines Professors an der Hochschule berufen und darf dadurch den Titel führen. Es besteht kein Beamten- oder Angestelltenverhältnis mit der Hochschule. Das Lehrdeputat liegt i. d. R. bei 2 Semesterwochenstunden.

Bewertung

Für Hochschulen, a​uch sehr erfolgreiche, s​ind gemeinsame Berufungen e​in Weg, d​as Forschungsprofil z​u stärken. Dafür brauche e​s „mehr Personal, m​ehr wissenschaftliche Ausstattung, a​ls man standardgemäß v​on der Landesregierung bekommt“ begründet Ernst Schmachtenberg, ehm. Rektor d​er RWTH Aachen d​en Nutzen gemeinsamer Berufungen. Gleichzeitig s​ei das gemeinsam berufene Personal i​n geringerem Maße a​ls normale Professuren i​n die Hochschule integriert.[8]

Für außerhochschulische Einrichtungen i​st die gemeinsame Berufung unverzichtbar, u​m akademisch ausgewiesenes Personal z​u gewinnen. Ohne Hochschule können s​ie keine Professuren bereitstellen, w​as für d​ie Bewerber u​m Leitungspositionen e​inen Ausstieg a​us der akademischen Karriere nötig machen würde.

Einzelnachweise

  1. GWK (Hrsg.): Gemeinsame Berufungen von leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen, Bericht und Empfehlungen - Fortschreibung (= Materialien der GWK. Band 37). Bonn 2014, ISBN 978-3-942342-25-4, S. 3 (gwk-bonn.de [PDF]).
  2. S-Professuren. Humboldt-Universität, abgerufen am 28. Februar 2021.
  3. GWK (Hrsg.): Pakt für Forschung und Innovation: Monitoring-Bericht 2020 (= Materialien der GWK. Band 68). Bonn 2020, ISBN 978-3-942342-59-9, S. 55 f. (gwk-bonn.de [PDF]).
  4. Roni Deger, Thorben Sembritzk: Gemeinsame Berufungen von leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen, Bericht und Empfehlungen - Fortschreibung (= LCSS Working Papers. Band 3). Hannover 2020, S. 35, doi:10.15488/9757.
  5. Vanessa Adam: Gemeinsame Berufungen: Die vier häufigsten Modelle und ihre Vor- und Nachteile (= Forschung & Lehre. Band 10). 2016, S. 882 (wissenschaftsmanagement-online.de [PDF]).
  6. GWK (Hrsg.): Gemeinsame Berufungen von leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen, Bericht und Empfehlungen - Fortschreibung (= Materialien der GWK. Band 37). Bonn 2014, ISBN 978-3-942342-25-4 (gwk-bonn.de [PDF]).
  7. Georg Sandberger: Gemeinsame BerufungenVorstellung der verschiedenen Berufungsmodelle, Sicht-und Verfahrensweise der Universitäten. (pdf) 7. Juni 2013, S. 19, abgerufen am 28. Februar 2021.
  8. Vera Müller: Interview mit Prof. Dr. Ernst Schmachtenberg. Warum die RWTH Aachen auf gemeinsame Berufungen setzt (= Forschung & Lehre. Band 6). 2018, S. 502 ff. (forschung-und-lehre.de).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.