Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen mit Dienstherrenfähigkeit. Sie wurde durch Gesetz vom 30. April 2002 errichtet.[1] Seit dem 16. Oktober 2017 ist Heinrich Böckelühr Präsident der gpaNRW. Vorherige Präsidenten waren Rainer Christian Beutel (2002–2007) und Werner Haßenkamp (2009–2017).

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Staatliche Ebene Land
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gründung 2003
Hauptsitz Herne
Behördenleitung Heinrich Böckelühr
Netzauftritt www.gpanrw.de

Die Gemeindeprüfungsanstalt führt insbesondere d​ie überörtliche Prüfung b​ei den Gemeinden u​nd Landkreisen d​urch und i​st für d​ie Jahresabschlussprüfung b​ei deren Eigenbetrieben zuständig. Das für Kommunales zuständige Ministerium d​es Landes NRW k​ann die gpaNRW m​it Prüfungen u​nd der Erstellung v​on Gutachten beauftragen.

Organe s​ind der Verwaltungsrat u​nd der Präsident. Sie untersteht d​er Rechtsaufsicht d​es Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau u​nd Gleichstellung d​es Landes Nordrhein-Westfalen.

Nutzer

Neben den 396 Städten und Gemeinden zählen die 30 Kreise sowie die Städteregion Aachen, die beiden Landschaftsverbände, der Regionalverband Ruhr, die 223 Zweckverbände sowie etwa 650 Eigenbetriebe und sonstige prüfungspflichtige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu den Nutzern der gpaNRW. Aufgabe: Zum 1. Januar 2003 durch Gesetz als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Kommunen gegründet, prüft die gpaNRW gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auf Wunsch berät sie und unterstützt durch Serviceleistungen. Im Mittelpunkt der Arbeit der gpaNRW stehen die Haushalte der Kommunen. Die überörtliche Prüfung verfolgt folgende Ziele: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Steuerungsfähigkeit, Sicherung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns sowie Förderung der Fortentwicklung kommunaler Selbstverwaltung.

Grundlagen und Rahmen der Arbeit der gpaNRW

Die überörtliche Prüfung basiert auf einer vergleichenden Betrachtung kommunaler Leistungen. Die gpaNRW zeigt damit Möglichkeiten zu Verbesserungen auf, die andernorts bereits praktiziert werden. Gemessen an der jeweiligen Haushaltslage und den maßgeblichen örtlichen Strukturen regt sie Veränderungen an, die z. B. zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden können. Die Rahmenbedingungen, unter denen die gpaNRW arbeitet werden gebildet durch: das Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz (GPAG), die Satzung über die örtliche Prüfung, die Gebührensatzung, die Haushaltssatzung einschl. Stellenplan, die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009, den Jahresabschluss und den Produktplan.

Organe der gpaNRW

Organe der gpaNRW sind der Verwaltungsrat und der Präsident. Der Verwaltungsrat besteht aus je drei Vertretern der Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW, des Landkreistages NRW und des Städtetages NRW sowie einem Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Verwaltungsrat beschließt u. a. den Haushalt der gpaNRW und befindet über die Gebührensatzung. Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates kann auf der Homepage der gpaNRW eingesehen werden.

Die Organisation der gpaNRW

Die gpaNRW wird von ihrem Präsidenten und seiner Stellvertreterin geleitet. Neben zwei Stabsstellen (Zentrale Steuerung und Büro des Präsidenten), die direkt dem Präsidenten zugeordnet sind, ist die gpaNRW in vier Abteilungen untergliedert. Diese werden den fachlichen Bereichen Prüfung, Beratung und Entwicklung zugeordnet. Der genaue Aufbau kann dem aktuellen Organigramm auf der Homepage der gpaNRW entnommen werden.

Prüfung

§ 105 der Gemeindeordnung NRW beschreibt die Aufgaben, die der gpaNRW zufallen. Die von ihr durchzuführende überörtliche Prüfung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinden auf vergleichender Grundlage in den Kommunen Nordrhein-Westfalens. In vielen Kommunen bestehen kaum mehr finanzielle Spielräume. Daher ist es insbesondere Ziel der gpaNRW, finanzwirtschaftliche Spielräume aufzuzeigen, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und damit die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Mit ihren Prüfungsergebnissen schafft die gpaNRW Transparenz für die Steuerungspolitik in der Kommune und gibt den Entscheidern Handlungsempfehlungen an die Hand. Methodisch stützt sich die gpaNRW insbesondere auf vergleichende Untersuchungen mittels Kennzahlen. Auf Basis der interkommunalen Vergleichswerte und von Benchmarks stellt die gpaNRW Unterschiede im Ressourceneinsatz dar und berechnet monetäre Potenziale. Auch veröffentlicht die gpaNRW „Gute Beispiele“ und Handlungsmöglichkeiten zu verschiedenen kommunalen Themenfeldern. Seit Dezember 2014 veröffentlicht die gpaNRW alle Berichte aus der überörtlichen Prüfung auf ihrer Homepage.

Darüber hinaus erstreckt s​ich die Prüfung d​urch die gpaNRW a​uch auf d​ie kommunalen Zweckverbände, a​uf die bestimmungsgemäße Verwendung v​on zweckgebundenen Staatszuweisungen, d​ie Prüfung d​er Zahlungsabwicklung u​nd auf d​ie Jahresabschlussprüfung d​er Eigenbetriebe.

Beratung und Stärkungspakt Stadtfinanzen

Neben der Prüfungstätigkeit ist die gpaNRW auch beratend tätig. Erfahrungen und Erkenntnisse, welche die gpaNRW in allen Kommunen in NRW und in verschiedenen Handlungsfeldern gesammelt hat, können dadurch zielgerichtet von Kommunen in Anspruch genommen werden. Die Beratungsfelder im Überblick: Organisations- und Prozessoptimierungen, Stellenbemessung und -bewertung / Eingruppierung, Haushaltskonsolidierung, Risikomanagement für Eigenbetriebe, Informationstechnik, Bauhof und Gebäudewirtschaft.

Außerdem können a​lle derzeit 64 a​m Stärkungspakt Stadtfinanzen NRW teilnehmenden Kommunen a​uf Kosten d​es Landes NRW v​on der gpaNRW dahingehend beraten werden, w​ie weitere Haushaltseinsparungen erzielt werden können.

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt
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